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Große Anfrage ....

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Große Anfrage ....



.... die AGB betreffend.

Seit Monaten sind hier wohl »professionelle« Bildereinsteller am Werk. Zum Beispiel IG DUS ex. Wolfsmensch, piffer, Uberall etc.

Für diese gelten die AGB offensichtlich nicht. Sind das Erfüllungsgehilfen* des Portalbetreibers und ist das Teil des Geschäftsmodells?

Interessant wird das besonders bei Zahnärzten, wo den Bildern dann in schöner Regelmäßigkeit Einmalbewertungen folgen. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Kommentare werden aus Netiquettegründen gelöscht.

Vielleicht sollte mal drüber geredet werden. Beim Wettbewerb der Deutschen-Fernsprechbuch-Verlage und deren z.T. reingeschaufeltem »Bewertungsmüll«, hätte eine Information an das ehrenamtliche Personal auch gut getan.

Danke für die Mühe und beste Grüße aus Berlin.

* www.rechtslexikon-online.de/Erfuellungsgehilfe.html
Der Beitrag wurde zuletzt geändert


Ein golocal Nutzer schreibt ernsthaft:

... und werden die bezahlt für diesen Job?
Ich würde hier auch gerne Geld verdienen.
Gruß Schroeder

Konzentrat Wer möchte das nicht, Schroeder.
Falls es dazu Erkenntnisse gibt, bitte Nachricht an mich.
Ich habe noch freie Kapazitäten für Nebenbeschäftigung.


Nicht nur Bilder, auch ´Bewertungen´. Ich habe gestern ja bereits an anderer Stelle - mal wieder - auf ´Pfiffer´ verwiesen. Wie in der Vergangenheit auch mehrfach gegenüber der Zentrale. Worauf ich übrigens, auch auf Nachfrage, nie eine Antwort bekommen habe.

Pfiffer bietet auf seiner Homepage www.regiolocal.de Einträge u. a. auf golocal, Google, yelp und goyellow an. Gegen Bezahlung, versteht sich. Und nutzt die Logos dieser und anderer Portale kommerziell.

Zitat von der Homepage:

Alle für Sie wichtigen Unternehmens - Einträge, rund um Google und noch viel mehr...
... erstellen und optimieren wir für Sie, einheitlich und ansprechend aus einer Hand.


Externes Bild


Golocal unternimmt, entgegen den eigenen AGBs, nichts dagegen. Vielleicht bekommt man ja Lizenzgebühren?

opavati® Wobei man sagen muss, dass der Pfiffer diesen Job wirklich sehr, sehr schlecht macht. Er hat das Prinzip offensichtlich nicht begriffen.
Ausgeblendete 3 Kommentare anzeigen
grubmard Habe Pfiffer-Bilder gestern als Plagiate aus dem www. gemeldet. Mal sehen, ob was passiert.
opavati® Habe ich vor Monaten schon mehrmals gemacht. Der steht wohl unter allerhöchstem Schutz ....
Konzentrat Trittbrettfahrer ist vielleicht nicht der richtige Ausdruck, aber irgendwie hängt sich Pfiffer an das Bewertungsmodell.
Versucht es zumindest.

EvaK  „Ewiges Licht“ schreibt ernsthaft:

Hallo Allerseits,

in unseren ANBs (Nutzerbedingungen) steht lediglich, dass jeder User selbst für sein Bild haftet. Bei der Menge an Bildern, die wir täglich neu bekommen, wäre es anders gar nicht möglich.
Solange sich der Rechteeigentümer der Bilder - sollte es jemand anders als der User sein - nicht beschwert, dass sein Eigentum zweckentfremdet wird, ist es okay.

Zum Thema Eigenwerbung: diese wollen wir natürlich so gut eindämmen wie nur möglich. Der Hinweis mit den verdächtigen Einmalbewertungen ist somit auf jeden Fall hilfreich. Wir werden diese User eine Weile lang im Blick behalten.
Wir schützen diese User also in keiner Form.

Schöne Grüße
EvaK

Der Beitrag wurde zuletzt geändert


Ein golocal Nutzer Heisst übersetzt:
Ihr tut nichts aus eigenem Antrieb und hofft, dass der Missbrauch nicht auffällt.
Das scheint mir ein erstaunliches Rechtsverständnis zu sein.
Ausgeblendete 25 Kommentare anzeigen
Schwerie nein das heißt, egal wer was hochläd, solange sich keiner beschwert, dem die dazugehörige Location gehört, ist es egal! Beschweren wir uns, erstrecht!
Ein golocal Nutzer Eva, es geht doch nicht nur um Bilder. Sondern auch um eindeutige Auftragsbewerter wie Pfiffer ( s. oben ). Warum wird so etwas geduldet, es widerspricht den Nutzungsbedingungen

§3, (6) Eine kommerzielle Nutzung der golocal-Dienste oder der diesen zugrunde liegenden Datenbestände durch den Nutzer ist nicht gestattet.
LUT Nee, Leute, ich hab mich erst gestern so aufgeregt. Nicht heute schon wieder. Wenn ich das lesen, klingelt es in meinen Ohren :

§ 27 StGB....
"Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat."

:-(((
limmat @LUT, es ist zwar für Jedermann erlaubt, den Unschuldigen zu spielen und so zu tun als ob man nichts gesehen und gehört habe. Allerdings hat es für mich persönlich schon ein "Geschmäckle", wenn eine Betreiberin ihre eigenen Spielregeln, die sie selbst machen durfte, nicht konsequent umsetzt sondern offensichtlich bewusst missachtet. Gerade als Ordnungsinstrument sollen doch solche AGB´s sein. Solches Verhalten könnte man letztlich bei vielen fortgesetzten Einzelfällen dann in der Tat als erfüllter Tatbestand des § 27 StGB werten - allerdings wieder auf Anzeige, was den Täter und Mittäter wieder schützt.

Viel wichtiger für mich ist hier aber die allmählich sichtbare Erkenntnis, dass unter dem neuen CM, diese allseits bisher bekannte "Firmenphilosophie", die sich weiterhin ehrlich bemühenden User und Userinnen, bildlich gesprochen, "in den Allerwertesten tritt". Das finde ich schade - aber es zeigt wir, wie ich mich weiterhin zu verhalten habe. Grüezi und Ende.

grubmard Wie geil, ein Freibrief zum abkupfern. Da kann man sich viel Zeit und Mühe sparen, selbst zu knipsen. Irgendwo existiert bestimmt schon mal ein Bild.

Man nehme also eine Website, möglichst weit weg, z.B. von der Pitcairn-Insel oder von den Falklands (da guckt bestimmt keiner bei golocal Germany nach), kopiere die Bilder und setze sie bei GL rein. Fertig ist die schöne heile GL-Bilderwelt.
opavati® Wenn langjährige User das Gefühl bekommen, dass es nicht immer mit rechten Dingen zugeht und wie bei der Eiscreme-BdW die Trixerei offenkundig wird, sollte was passieren. Zumal das Motto des Deutschen Bewertungsportals »ECHT und EHRLICH.« lautet.
Darling 234NCM Soll also heißen: Scheißegal! Erst der Eigentümer der Bilder muss sich beschweren.

Ganz prima, EvaK!

Dann werde ich mich künftig bemühen, den Eigentümer der Bildrechte zu informieren!

Demnächst habe ich eine Menge Zeit, um zu recherchieren ...

:-DDD

GoLocal will alles, GoLocal nimmt alles!

Wisst Ihr eigentlich, dass solche Geschichten der Grund dafür sind, warum User, die ganz gern hier schreiben würden immer noch bei Yelp aktiv sind? Ich meine User, die k e i n e Bilder stehlen und richtig geil schreiben können.



Darling 234NCM Ich bin gerade in Fahrt. Ist das nicht auch ein Thema für die vielen arbeitslosen Rechtsanwälte? Die suchen auf den Homepages doch auch immer nach dem fehlenden Impressum. Wenn LUT (s.o.) also recht hat ...
Siri ich bin nicht sauer - wenn ich NICHT online bin ...
;-)

hey, es gibt auch positive momente!
mir wurde heute eine handvoll neuanlagen "frei"geschaltet ...
;-)
PeterJ @nossek, ob EvaK hier neu ist, sollte keine Rolle spielen. Die einschlägigen Gesetze gelten für alle - also sowohl für Amateure als auch für Experten.

EvaK schrieb: "Solange sich der Rechteeigentümer der Bilder - sollte es jemand anders als der User sein - beschwert, dass sein Eigentum zweckentfremdet wird, ist es okay."

Hier scheint zuerst einmal ein "nicht" zu fehlen ("Solange sich der Rechteeigentümer der Bilder ... *nicht* beschwert ...").

Die Aussage wäre aber auch dann für ein professionelles Bewertungsportal nicht tragbar.

Meines Wissens ist es so: Wenn einem Website-Betreiber Verstöße gegen geltendes Recht bekannt gemacht werden, dann muss er unverzüglich *selbst* aktiv werden.

Wenn also z. B. der/die CM eines Bewertungsportals aufgrund konkreter und nachvollziehbar belegter Indizien davon Kenntnis erhält, dass irgendjemand Fotos gepostet hat, deren Nutzungsrechte er nicht besitzt, dann muss der/die CM unverzüglich gegen solche Verstöße gegen das Urheberrecht vorgehen.

Wenn das nicht geschieht, kann der Urheber nicht nur den "Poster", sondern auch das Portal verklagen.
EvaK Hallo Peter J,

danke für den Hinweis auf den Schreibfehler. Das "nicht" hatte natürlich gefehlt, ist nun verbessert.

@alle:
Wir haben uns die einzelnen Fälle eben nochmal ganz genauangesehen und teilen Euren Verdacht inzwischen. Daher haben wir einen ganzen Schwung der Bilder auch schon gelöscht.

Die betreffenden User sind angeschrieben und dazu aufgefordert, zu ihren Bilder-Uploads Stellung zu beziehen.

Wir danken Euch für Hinweise und entschuldigen uns für die verzögerte Reaktion!

Gruß,
EvaK
Darling 234NCM nossek, das kann man doch nicht b e w e i s e n! ;-)) Egal ob anhand einer seit Jahren veralteten Speisekarte bewertet wurde oder der Bewerter in Hamburg mit der Straßenbahn fährt ... :-D

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opavati® meint ernsthaft:

Ich denke, dass wir das Thema nicht so einfach auf dem Foren-Friedhof verschwinden lassen sollten.


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grubmard sagt verärgert:

Pfiffers Raubkopien halten sich hartnäckig.

opavati® Der ist so oft und von so vielen gemeldet worden, hat mehrfach den Namen gewechselt und macht stetig weiter ....

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PeterJ sagt:

@opavati schrieb: "Seit Monaten sind hier wohl »professionelle« Bildereinsteller am Werk. Zum Beispiel IG DUS ex. Wolfsmensch, piffer, Uberall etc.

Für diese gelten die AGB offensichtlich nicht. Sind das Erfüllungsgehilfen* des Portalbetreibers und ist das Teil des Geschäftsmodells?"

Selbst wenn golocals AGB keine Regelungen gegen das Posten urheberrechtlich geschützter Fotois enthalten sollten, macht das solche Rechtsverstöße nicht legal.

Wenn ihr Grund zur Annahme habt, dass bei golocal "Raubkopien" (grubmard) gepostet werden, dann belegt das bitte.

Sobald golocal solche Rechtsverstöße bekannt sind, müssen die Offiziellen aktiv werden. Tun sie das nicht, können sie von den Urhebern ebenfalls verklagt werden.

Bei Qype gab es mal einen unseriösen Poster, der hunderte von Fotos unter eigenem Namen veröffentlichte, die er illegal von anderen Websites geklaut hatte. Damals reichte es, den Community-Betreuern die Original-URL des geklauten Fotos zu melden; und schon war die Raubkopie verschwunden.

Genauso sollte sich auch golocal verhalten. Ansonsten gibt es hoffentlich zahlreiche teure Urheberrechtsprozesse.

grubmard Die Bilder habe ich als unzumutbar wegen Palgiat (Raubkopie) gemeldet und in jeder Meldung mehrere Websites genannt, wo die Bilder verwendet werden.
Konzentrat grubmard, das wird leider nicht viel bringen, da sich wahrscheinlich der Rechteinhaber melden muss, um da irgendwas zu verfolgen.
PeterJ @Konzentrat, wie ich schon schrieb: Meines Wissens muss golocal selbst aktiv werden, wenn ihnen zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass im Portal geltendes Recht verletzt wird. Darauf hinzuweisen, dass sich der Rechteinhaber melden muss, ist eine inakzeptable Ausflucht, die für golocal teuer werden kann.

Benutzerfoto
opavati® sagt belustigt:

www.stern.de/tv/sterntv/kundenbewertungen-in-online-shops-das-steckt-hinter-den-empfehlungen-2105472.html

www.stern.de/tv/sterntv/lob-und-kritik-fuer-produkte-in-online-shops-so-erkennen-sie-gefaelschte-bewertungen-2105367.html

Der Beitrag wurde zuletzt geändert


opavati® Die hier auffällig gewordenen User sind ganz sicher nicht die professionellen Agenturen, sondern wohl eher Trittbrettfahrer, die auch ein paar Krümel von diesem Kuchen wollen.

Ein golocal Nutzer schreibt nachdenklich:

In gedruckten Medien, vulgo Büchern, steht hinten oft der Hinweis:

"Trotz umfangreicher Recherchen konnten die Rechteinhaber folgender Bilder nicht ermittelt werden...... Die Rechteinhaber mögen sich an den Verlag wenden und ihre Ansprüche geltend machen."

Das setzt aber Arbeit und nicht seeliges Abwarten veraus....

PeterJ Das ist eine ganz miese Tour. Wer keine Rechte an den betreffenden Bildern nicht hat, darf diese nicht veröffentlichen. So einfach ist das.
Ausgeblendete 21 Kommentare anzeigen
opavati® Na ja, das ist bei z.B. historischen Themen doch die einzige Möglichkeit nicht auf wichtige Bilder zu verzichten.
Sedina Sage mal Schoeder, hast Du die Rechte an Deinem Avatar auch ordnungsgemäß ererbt? ;-)))
PeterJ @opavati, es gibt kein Recht darauf, "historisch wichtige" Fotos zu veröffentlichen. Wenn man nicht über die Veröffentlichungsrechte verfügt, muss man halt auf die Nutzung verzichten - oder gegebenenfalls mit einer Forderung der Rechteinhaber rechnen.
PeterJ @Schroeder, der betreffende Hinweis sagt aus, dass der Verlag *wissentlich* Verletzungen des Urheberrechtsgesetzes in Kauf nimmt. Dadurch, dass er zugibt, vom Rechtsbruch Kenntnis zu haben, kann die Angelegenheit für ihn noch teurer werden. Was ist oberlehrerhaft daran, darauf hinzuweisen?
Ein golocal Nutzer Leider muß ich dir widersprechen.
Wenn der Verlag öffentlivch darauf hinweisst, dass er nach Recherchen den Urheber nicht ermitteln konnte und das Bild trotzdem nutzt, wird es nicht teuer, sondern es muß nur das übliche Abdruckhonorar bezahlt werden. Im übrigen handelt es sich, wie bereits erwähnt wurde, meist um historische Aufnahmen...
Das mache ich fast täglich.
PeterJ Es kann noch Schadensersatz dazukommen. *Wissentlicher* Gesetzesbruch ist vorsätzlich.

§ 97 UrhG
Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.

(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht.
opavati® Sehe ich auch so und ich würde es z.B. auch nicht bei einem Kochbuch machen und mir Bilder aus dem Netz zusammensuchen.

Beispiel: Ich habe ein historisches Bild von Karl Liebknecht (berühmter Mann), natürlich nicht das Original-Original, aber immerhin das Bild des dafür zuständigen DDR-Verlages. Als Bildquelle steht da nun Dietz-Verlag und hinten der von Schroeder veröffentlichte Text.
PeterJ @Schroeder, ein gültiges, klar formuliertes Gesetz "ist im praktischen Umgang leider Quatsch"? Solche gewagten Thesen würde ich gern mal bei Urheberrechtsprozessen vor Gericht hören. Ich wäre auf die Reaktion des Richters/der Richterin sehr gespannt!
Ein golocal Nutzer In dem von mir und opavati beschriebenen Fall wird das Gesetz nicht angewandt, sondern ist mit diesem Vermerk und der die Pflicht nach dem Rechteinhaber zu suchen, abgegolten.
Tägliche Praxis in allen Druckmedien.
PeterJ @Schroeder, was tägliche Praxis ist, muss nicht rechtens sein.

Ich habe mich gerade bei einem auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt mit bundesweitem Namen genauer informiert. Die von dir geschilderte Vorgehensweise ist spätestens seit 1. Januar 2014 nicht mehr akzeptabel. Am 1. Oktober 2013 wurde das Urheberrechtsgesetz entsprechend geändert (siehe § 61 a UrhG).
PeterJ Für mich ist das nicht nur eine rechtliche Sache. Als Journalist und Fotograf, der u. a. von seinen Urheberrechten lebt, reagiere ich allergisch auf Inhalteklau.
PeterJ Urheber, deren Inhalte geklaut werden, bekommen ihr Geld *nicht*. Außerdem sollten die Urheber meiner Meinung nach selbst entscheiden können, wo ihre Werke landen. Das geht nicht, wenn ein Verlag erst veröffentlicht und dann fragt.
PeterJ Offenbar nicht alle. Es scheint hier Diskutanten zu geben, die eine nicht genehmigte (und damit illegale) Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Bilder nicht so tragisch finden.
opavati® Ja, die gibt es. Es werden hier massenhaft illegale Bilder eingestellt. Mit Sanktionen ist hier ja nicht zu rechnen. Falls für Schroeder meinst, bist du ganz gewaltig auf dem Holzweg.
PeterJ @opavati, wirklich? Er bezeichnet einschlägige Passagen des UrhG doch als "Quatsch". Und er verwendet selbst nach eigener Aussage "fast täglich" Fotos, über deren Nutzungsrechte er nicht verfügt.
Ein golocal Nutzer Habe ich dir gängige Praxis, die bis jetzt jedes Gericht bestätigt hat, ausreichend erklärt?
Du kannst jetzt noch weiter Locken auf deiner Glatze drehen...
Gruß Schroeder
PeterJ @Schroeder, ja, du hast mir deine verquere Sicht eindeutig formulierter Gesetze schon sehr häufig erklärt.

Und ich habe dir schon häufiger erfolglos zu erklären versucht, dass auch etwas, das "gängige Praxis" sein mag, *eindeutig* illegal sein kann.

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opavati® meint ernsthaft:

Ich bin sehr gespannt wie es nun weitergeht.

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