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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    3. von 11 Bewertungen


    Unter keinen Umständen würden wir uns Herrn Dr. Teubner noch einmal anvertrauen; selbst wenn es unsonst wäre. Wir können ihn auch nicht weiterempfehlen.

    Begründung:
    Zum Ortstermin mit dem Gerichtsgutachter erscheint er eine 3/4 Stunde verspätet ohne Akte, zu unseren Schreiben nimmt er z.T. nicht oder u.E. unzureichend Stellung, Schriftsatzanlagen der Gegenseite schickt er uns erst nach Erinnerung zu, in Gesprächsterminen erscheint er uns unvorbereitet und ohne Akte. Und das alles für eine Honorarvereinbarung oberhalb des üblichen RVG-Rahmens – das geht gar nicht. Wir hätten uns auch eine bessere Kommunikation seinerseits sehr gewünscht. Deshalb können wir keine Weiterempfehlung für Herrn Dr. Teubner aussprechen.
    Ergänzung vom 01.09.2015 aufgrund von Nachfragen zum Honorar:
    Wir zahlten in der Baumängelsache durch die Vereinbarung bisher über 15.500 € Anwaltshonorar an RA Dr. Teubner. Im Kostenfestsetzungsverfahren konnten wir dagegen nur das gesetzliche Honoar von 5.450 € geltend machen. Die Differenz blieb an uns hängen.
    Hinzu kamen noch unsere eigenen Gutachterkosten, die wir selbst tragen mussten und nicht geltend machen konnten. RA Dr. Teubner wollte nämlich, dass die Schriftsätze der Gegenseite erst vom eigenen Gutachter geprüft werden. Dessen Stellungnahme übernahm er dann im wesentlichen in seinem Schriftsatz. Von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hätten wir da schon etwas mehr erwartet, als "paste & copy".
    1.

    FalkdS Eine deutliche Aussage, die mit ein paar begründenden, neutralen Hintergrundinformationen verständlicher wäre.
    Ausgeblendete 4 Kommentare anzeigen
    Rechtsanwälte Teubner, Hülsenbeck Diese Bewertung beruht auf einer unvollstndigen und falschen Tatsachenfeststellung. Aus anwaltlicher Verschwiegenheitspflicht ist es uns leider untersagt, zu den Darstellungen und Vorwrfen offen Stellung zu nehmen. Die gute Vorbereitung und der Verlauf der Angelegenheit wrden jedoch jeden Leser - im Rahmen eines Aktenstudiums - schnell vom Gegenteil berzeugen.
    Rechtsanwalt. Dr. Andreas Teubner
    FalkdS Ein Einmalbewerter, was soll man da sagen.
    Und wenn ich den RA-Kommentar lese und die Nichtreaktion des Users feststelle, komme ich zu dem Schluss, das scheint eine reine Frustbewältigungsbewertung zu sein.
    Ist die Sache nun eigentlich aus der Welt oder immer noch am Laufen?
    bearbeitet
    FalkdS Allerdings steht die Bewertung noch hier und ich komme somit zu dem weiteren Schluss, alles scheint nicht falsch gewesen zu sein.
    Andreas Teubner Richtigstellung der Bewertung
    1.
    Der Ortstermin/Gutachtertermin ist ein Vorort Sachverständigentermin zur Aufklärung der Baumängel, durch den SV. Die anwaltliche Begleitung erfolgte bis zum Ende des Ortstermins - mit vollständiger Akte -.

    2.
    Zu allen Schriftsätzen wurde in Abstimmung mit der Mandantschaft Stellung genommen.
    Alle Schriftsatzanlagen wurden an die Mandantschaft gesandt.

    3.
    Das Honorar wurde fest vereinbart und ist für einen vier Jahre andauernden Rechtsstreit gegen zwei Gegner mit jeweiliger anwaltlicher Vertretung angemessen.

    4.
    Aufgrund nachträglicher Insolvenz des Bauunternehmens konnte eine höhere Kostenerstattung nicht durchgesetzt werden.

    5.
    Gutachterkosten des von der Mandantschaft privat eingeschalteten Privatsachverständigen waren Gegenstand des durch die Mandantschaft vereinbarten Vergleichs und darin enthalten. Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist Jurist und kein Bausachverständiger. Rechtsfrage löst der Jurist, baufachliche Probleme der sachverständige Ingenieur.

    Aufgrund gerichtlicher Sachverständigenfeststellungen und Feststellungen der Schadenshöhe, verglichen sich unsere Mandanten, sodass der Rechtsstreit aufgrund der Entscheidung unserer Mandanten durch Einigung endete.
    Ein golocal Nutzer Erwiderung zum Kommentar von RA Dr. Andreas Teubner:

    Erwiderung zum Kommentar von RA Dr. Andreas Teubner:

    Grundsätzlich finde ich es schon sehr erklärungswürdig, warum Sie über 2 Jahre nach der Bewertung im Internet, nun einen Kommentar schreiben, der etwas richtig stellen soll.

    Zum Ortstermin am 11.11.2013 mit dem Gerichts-Sachverständigen Bernd Spiekermann, den Beklagten 1 und 2 - Architekt J. L. und Bauunternehmer J. S. (im Beisein seines Anwaltes Herrn Rohne) - erschienen Sie verspätet. Das ist unstrittig. Schauen Sie einfach ins Gutachten vom 22.01.2014 des Herrn Spiekermann. Auf Seite 6 unten stehen die Anwesenheitszeiten der Beteiligten. Alle bis auf RA Dr. Teubner waren pünktlich und anwesend von 9.15 Uhr bis 12.30 Uhr. Nur Sie kamen erst um 10.00 Uhr und gingen bereits um 12.15 Uhr, und Ihre Akte hatten Sie nicht dabei, denn Sie schauten damals in unsere Unterlagen; das werden die o.g. Personen sicherlich bezeugen können. Für das enorme Honorar, das Sie bekommen haben, können wir Pünktlichkeit und Vorbereitung auf einen Termin erwarten.

    Zu sehr vielen Fragen und Anmerkungen in unseren Schreiben nahmen Sie keine Stellungnahme. Hier nur ein Beispiel: Uns fiel auf, dass die Klageschrift die falsche Anschrift des Beklagten 1 enthielt, statt Breite Str. 13 schrieben Sie Breite Str. 14. Die falsche Anschrift übernahm das Gericht ins Versäumnisurteil. Wir baten Sie am 24.08.2013 schriftlich darum, das bei Gericht richtig zustellen, da eine falsche Anschrift u.U. ein Formfehler im Vollstreckungsverfahren sein könne - eine Erwiderung von Ihnen bekamen wir nie. Einem Mandanten ist aber alles wichtig, und nicht nur das was der Anwalt für wichtig hält oder würdig für eine Stellungnahme. Und wenn der Mandant das Gefühl bekommt, der Anwalt behandelt ihn von oben herab, kümmert sich nicht um seine Ängste und Nöte, sondern macht sich nur einen schlanken Fuß und hat Dollar-Zeichen im Auge, dann ist das gar kein gutes Klima. Sie sollten die kritischen Bewertungen im Internet - auch die der anderen - daher eher zur Selbstkritik nutzen. Wenn Sie der Meinung sind, Sie seien ungerecht beurteilt worden, können wir gerne alles der Rechtsanwaltskammer in Potsdam vorlegen.
    FalkdS Irgendwie ist das aus meiner Sicht nicht rund. Warum die späte Erwiderung oder Richtigstellung.
    Die vielen Bewertungen sprechen für mich schon eine eigene Sprache.