Herr Sillmanns wird erfolgreich mit der Regelung von Umgang durch das Jugendamt der stadt Alsdorf beauftragt.
Hier sei der Hinweis gestattet, dass Umgangsregelung ein richterliches Amt darstellt und Herr sillmanns ggf. vom Jugendamt dazu verleitet werden könnte (vgl. § 26 StGB) sich ein richterliches Amt anzumaßen.
Sachdienliche Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft entgegen.
Dieser Kommentar wurde verfasst von der Beratungsstelle FAMILIENWOHL, welche in dieser Familienangelegenheit bemühlt ist, wohlwollend zwischen den Eltern zu vermitteln, statt weitere Keile zwischen die Eheleute und Eltern zweier süßer Töchter zu treiben.
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