Mein Sohn erhielt einen Geburtstagsgutschein über 50 Euro für eine neue Brille. Als er ihn Tage später bei seiner neuen Brille verrechnen wollte, wurde es von der Inhaberin unter der Begründung abgelehnt: “er hätte ihn schon bei der Bestellung der Brille vorlegen müssen und nicht erst an der Kasse.“
Schlägt dann die Inhaberin die 50 Euro vorher auf den Preis auf, um dann den Gutschein wieder ab zu ziehen?
Bei diesen Unternehmen mit seinen leeren Versprechen, unseriösen Verhalten werden wir alle keine Brille mehr kaufen.