Im Heimrecht kennt er sich wohl nicht gut aus, meine Mutter hat im Heim in Stassfurt eine Sepsis erlitten, wurde zu spät ins Krankenhaus gebracht und gegen Ihren Willen mit einer im Sterben liegenden Frau zusammengelegt.Ist doch Unterlassene Hilfeleistung, Körperverletzung mit Todesfolge. Hat sich auf die Willkür der Staatsanwaltschaft gestützt behauptet er wüsste nichts von den Vorgängen im Heim. Ich hatte den Eindruck er ist senil auch nur ein Lakai Reinhard Pudliszewski
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