ich habe einmal telefonischen Kontakt mit RA Fellner in ETW-Angelegenheit gehabt.
der RA wurde mir von meinem Steuerberater in BGD empfohlen.
Das erste,was mir RA Fellner am Telefon mitteilte,war sein Honorar und zwar 300.-Euro pro RA-Stunde.
Das 2.,die notwendige Teilungserklärung war nebensächlich,an 2.Stelle.
Derartiges have ich in meinem Berufsleben noch nie erlebt.Pecuniam an erster Stelle,
das andere ist nicht so wichtig.Kann den RA Fellner nicht weiterempfehlen.
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