Vor drei Jahren haben meine Frau und ich ein altes Einfamilienhaus in Berlin Dahlem erworben. Der Verkäufer, ein älterer Mann verstarb leider kurz nach der Beurkundung, die auf dessen ausdrücklichen Wunsch von dem Notar Dols durchgeführt wurde. Man könnte meinen, dass der Verkäufer eine Vorahnung hatte, denn die Erben haben dann versucht den Notarvertrag gerichtlich anzufechten. Zum Glück ohne Erfolg. Jetzt komme ich wieder zu dem Notar Dols, den der Verkäufer seinerzeit so hoch lobte. Der hat... weiterlesen
den Kaufvertrag sozusagen wasserdicht aufgesetzt. Die Erben sind daher in der ersten und zweiten Instanz an dem Notarvertrag kläglich gescheitert und haben es dann aufgegeben. Wie gut doch ein Notar ist, der solche Verträge aufsetzten kann. Wir haben jetzt einen Streit mit unserem neuen Nachbarn bekommen, bei dem uns Herr Dols in seiner Funktion als Fachanwalt für Immobilienrecht vertritt. Ich berichte dann, was daraus geworden ist.[verkleinern]