Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, besser bekannt unter dem Kürzel "GEMA", existiert eigentlich bereits seit dem Jahr 1903. Damals wurde zur Umsetzung des Gesetzes "betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst"
die Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht (AFMA) gegründet.
Vereinfacht gesagt handelte es sich dabei um eine Vermittlungsstelle, welche Geld von Nutzern musikalischer oder literarischer Werke einsammelte... weiterlesen und dieses an die Urheber - Komponisten, Künstler, Schriftsteller usw. - weiterreichte.
Es gab zahlreiche Änderungen im Laufe der Jahre, neue Namen, neue Verträge. Im Grundsatz blieb das Ansinnen immer gleich, es sollten Vergütungen für die Urheber eingesammelt werden, welche diese nicht direkt bei den Nutzern erheben konnten.
Im August 1947 erhielt die Gesellschaft den bis heutige gültigen Namen GEMA und erfüllt immer noch den gleichen Zweck wie im Gesetz von 1902 ( gilt das eigentlich noch ? ) vorgesehen.
Es gibt zwei Arten von Kunden bzw. Mitgliedern bei der GEMA. Einerseits die Kunstschaffenden, auch Urheber genannt und auf der anderen Seite die Musiknutzer.
Die GEMA gab früher ein dickes Buch heraus, in dem alle Arten von Musiknutzung bis aufs kleinste Detail dargestellt und mit Preisen versehen war. Kostenpflichtig zu erwerben von den Nutzern.
Eigentlich ein Unding, gerade so, als würde ein Modehaus für seinen Angebotskatalog Geld verlangen , damit der Kunde dann was bestellt, wozu er verpflichtet ist.
Seit einigen Jahren ist die GEMA online unterwegs und seither wesentlich freundlicher gegenüber den Kunden, die Musik nutzen und dafür zahlen sollen.
Nicht nur deshalb hat die GEMA nicht den besten Ruf. Es wird gern behauptet, die Gesellschaft sei ein Verein, der alle möglichen Unternehmen um Geld erleichtert, nur weil diese Musik vom Band, CD, Radio o.ä. öffentlich abspielen. Nun, Urheberrechte sind dazu da, eingehalten zu werden. Und die GEMA sorgt dafür. Man muss nicht alles verstehen, was da aus- und abgerechnet wird. Aber im Recht sind die da schon. Weitestgehend jedenfalls.
Unser Betrieb hat einen Jahresvertrag für "Tonträgerwiedergabe als Hintergrundmusik" und das schon über viele Jahre hinweg. Kostet aktuell 204 € und richtet sich nach der Größe der Räumlichkeiten, in denen die Musik spielt.
Näheres erspare ich mir hier auszuführen, es würde zu umfangreich und nur verwirrend werden.
Abgebucht bzw. überwiesen wird stets zum Jahresanfang für das laufende Jahr, will man den Vertrag beenden müssen Kündigungsfristen beachtet werden, da es sonst eine automatische Verlängerung gibt. Also so, wie bei fast allen Verträgen.
In diesem Jahr ist durch Corona manches anders.
Die Jahresrechnung war im Januar fällig, da war der Virus noch weit weg.
Dann der Lockdown so ab Mitte März. Wer dachte da schon an die GEMA ? Die Musik spielte kaum noch öffentlich. Zu Hause schon, aber da werden bei Radio- oder TV-Nutzung andere Gebühren ( früher mal durch die GEZ eingezogen, heißt heute "Beitragsservice" ) fällig.
Um der Wirtschaft und den "Verbrauchern" zu helfen, beschloss die Bundesregierung die Absenkung der Mehrwertsteuer bis Ende 2020.
Betrifft auch die GEMA-Rechnung, denn diese ist mit einem MwSt.-Satz von normalerweise 7 % versehen. Senkung bedeutet, nur noch 5 % zahlen zu müssen. Die Differenz macht in unserem Falle in richtigem Geld gerademal 3,83 € aus. Könnte man vernachlässigen, was die GEMA aber nicht tut.
Der Betrag wurde ohne besondere Anforderung erstattet !
Und es kommt noch besser. Alle Betriebe, die während des Lockdowns behördlich angeordnet schließen mussten, erhalten für diese Zeit die auf den Monat umgerechneten Beiträge zurück !
Die GEMA informierte darüber in einem direkt an die Firma gerichteten Brief. Anmeldung im Onlineportal ist nötig, dort kann die Dauer der Schließung eingegeben werden. Erstattung erfolgt kurzfristig. Prüfung der Berechtigung vorbehalten.
Das nenne ich kundenorientiert und deshalb an dieser Stelle 5 fette Sterne für die GEMA.[verkleinern]