Die WBM verlangt bei Auszug eine vollständig renovierte Wohnung. Inklusive des Streichens aller Türen. Diese sind zum Beispiel in der Seydelstraße Baujahr 1984. Wozu bezahlt man dann Miete, wenn der Mieter gezwungen wird, die Erneuerung zu übernehmen?
Rechtlich ist das nicht haltbar, aber ein Rechtsanwalt kostet mehr.
Deshalb versucht die WBM ihre überzogenen Forderungen auszusitzen. Bereits ein Stern ist Zuviel.
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