Ich war wegen einer Wurzelbehandlung bei MEDECO Tempelhof. Die Länge des Wurzelkanals wurde elektronisch ermittelt. Nach der Behandlung präsentierte man mir einen Kostenvoranschlag über
150,-€ zur Unterschrift. Meine Frage, ob es keine Alternative zu dieser teueren Anwenung gäbe, wurde mit Ausflüchten beantwortet. Zuhause sagte meine Frau, sie habe noch nie für eine Wurzelbehandlung zuzahlen müssen, worauf ich bei der Krankenkasse anrief. Ich erfuhr, daß nur die kassenärztliche... weiterlesen
Standartbehandlung bezahlt würde. Man hätte mir bei MEDECO also diese Alternative anbieten müssen. Ich bin dann wieder hin, um mit der Ärztin darüber zu sprechen. Sprechstundenhilfe und Ärztin bestätigten, was ich mir schon gedacht hatte, daß nämlich keine Alternative angeboten wird. Als ich mich weigerte, die Rechnung zu bezahlen, wurde die weitere Behandlung abgelehnt. Jetzt kümmert sich die Zahnärztekammer darum.
Gemäß § 8 Abs. 7 Satz 3 im Bundesmantelvertrag der Zahnärzte sind diese allerdings dazu verpflichtet, sich vor der Behandlung ausdrücklich von ihren Patienten schriftlich bestätigen zu lassen, daß sie eine Behandlung auf eigene Kosten wünschen. Ich wurde weder aufgeklärt noch hatte ich eine `Sonderbehandlung‘ gewünscht.
Außerdem sollte ein Zahnarzt, der gesetzlich versicherte Kassenpatienten behandelt, wohl auch die Standarts der Krankenkasse anbieten. Wozu ist man sonst gesetzlich versichert?[verkleinern]