Es wird (gerichtsfest) seitens der Auslieferer dokumentiert, dass ein Paket mit Datum und Uhrzeit zugestellt worden sei. Tatsache ist, und es wurde durch natürliche Person den ganzen Tag überwacht, das das Postfahrzeug am behaupteten Kalendertag nicht an der Auslieferungsadresse vorbei kam. Vom Paket keine Spur. Und das zum wiederholten Mal!
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