Mein Hauptkritikpunkt ist die finanzielle Abwicklung unseres Mandates. Insgesamt musste ich ein Honorar von über 40.000 € im Rahmen von Privatvereinbarungen entrichten, ohne dass mit uns zu Beginn der Sache/ bei Übernahme des Mandates eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen und uns darin die Preise wenigstens näherungsweise mitgeteilt worden sind. Ich war, auch aufgrund meiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Justizbeamtin, davon ausgegangen, dass, wie üblich und, wenn nicht rechtzeitig... weiterlesen entsprechende Verträge abgeschlossen werden, nach meinem Kenntnisstand gem. §3a RVG auch vorgeschrieben, die relativ moderaten Sätze der BRAGebO in Rechnung gestellt werden. Hätten wir bei der Beauftragung auch nur in etwa die Höhe der Honorare gekannt, hätten wir sicherlich eine andere Kanzlei, die mehr unseren finanziellen Möglichkeiten entsprochen hätte, beauftragt. Als uns nach und nach die Höhe der geforderten Summen klar wurde, war aus prozessualen Gründen an einen Wechsel der Anwälte nicht mehr zu denken. Aus meinen Erfahrungen heraus würde ich jedem, der mit dem Gedanken spielt, diese Sozietät zu beauftragen, dringend raten, bereits zu Beginn vertraglich zu vereinbaren, ob gem. BRAGebO abgerechnet wird, oder wenn nicht, in welcher Höhe darüber hinausgehende Honorare fällig werden.[verkleinern]