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Neueste Bewertungen für Bornheim / Pfalz

  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    Wenn ich geahnt hätte das schon die Portokosten für ca. 10 km bei 80,00 EURO netto liegen wäre ich gleich selbst in die Werkstatt gefahren.
    Nun weigert sich Hornbach die Kosten für die Reparatur in der gesetzlichen Gewährleistung zu übernehme, da die Werkstatt behauptet, zu wenig Wartung und Bedienungsfehler. Begründet wird die Ablehnung der Gewährleistung mit deutlichen Benutzungsspuren, was bei einem Rasenmäher durchaus üblich ist und eine Ansammlung von Schnittgut und Schmutzgemisch, welches sich hinter der Schutzabdeckung für Schaltung und Keilriemen angesammelt hatte. Leider steht auf keiner Seite im Benutzerhandbuch, dass der Endbenutzer nach jedem Mähvorgang alle Kraft- und Schmierstoffe aus dem Gerät entfernen muss, damit das Gerät auf die Seite gelegt werden kann, um im Anschluss die Schutzverkleidung zu demontieren, damit die Schnittgutansammlung die eigentlich die Schaltung und den Keilriemen vor Schmutz schützen sollte, zu entfernen. Nachdem ich Hornbach die Unsinnigkeit des behaupteten Wartungsmangels aufgezeigt hatte, folgten Bedienungshinweise wie 1/3 der Schnittlänge einzuhalten und kein feuchtes Gras zu mähen. Der Ausreden nicht verlegen, wurde noch behauptet ich hätte die unterste Stufe für die Schnitthöheneinstellung benutzt und aus diesem Grund kam es zu der Ansammlung von Schmutz unter der Schutzabdeckung. Auch wenn diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht, ist sie dennoch sehr interessant. Hornbach bewirbt den Rasenmäher mit einer 5-Fachen Schnitthöhenverstellung. Selbst wenn ich die unterste Stufe gewählt hätte, wäre das kein Bedienungsfehler. Im Umkehrschluss hätte Hornbach wie folgt werben müssen, von der 5-Fachen Schnitthöhenverstellung dürfen nur die drei obersten genutzt werden, um die gesetzliche Gewährleistung nicht zu verlieren. Schon mit der falschen Werbung hat Hornbach eine Funktion zugesichert, die das Gerät lt. Schriftverkehr in der Ablehnung offensichtlich nicht erfüllt und schon das allein ein Mangel darstellt. Als wäre all der Ärger nicht genug, hatte die Werkstatt lt. Bilddokumentation den Rasenmäher tatsächlich auf die Seite gelegt. Obgleich der Motorhersteller ausdrücklich beschreibt, dass die Zündkerze der höchste Punkt beim Kippen das Rasenmähers sein muss. Dazu stellt sich die nächste rechtliche Frage, wenn ich den Rasenmäher im demontierten Zustand zurückhole, wie verhält es sich mit der weiteren gesetzlichen Gewährleistung und der nachfolgenden Garantie? Wer garantiert mir, dass der Motor durch die seitliche Lage ohne Schaden ist? Ich denke hier muss ein Jurist ran, um grundlegendes zu klären und ich werde im Anschluss das Ergebnis über dieses Portal hinaus veröffentlichen. Obgleich ich sehr verärgert bin, hatte ich in der Vergangenheit nie Probleme mit meinem ansässigen „Hornbach des Vertrauens“, zudem besitze ich eine große Sammlung an Werkzeugen von Makita, von denen ich durchaus überzeugt bin. Auch der kleine Makita Akku-Mäher, der eigentlich nur für die etwas unwegsamen Bereiche gedacht war, mäht jetzt bis zur endgültigen Klärung den gesamten Rasen mit der gleichen Höheneinstellung, wie ich meinen Rasen schon seit 25 Jahren gemäht habe und das problemlos, nur ohne Radantrieb.


    MfG

    geschrieben für:

    unbekannte Branche

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    1.
  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    Wenn ich geahnt hätte das schon die Portokosten für ca. 10 km bei 80,00 EURO netto liegen wäre ich gleich selbst in die Werkstatt gefahren.
    Nun weigert sich Hornbach die Kosten für die Reparatur in der gesetzlichen Gewährleistung zu übernehme, da die Werkstatt behauptet, zu wenig Wartung und Bedienungsfehler. Begründet wird die Ablehnung der Gewährleistung mit deutlichen Benutzungsspuren, was bei einem Rasenmäher durchaus üblich ist und eine Ansammlung von Schnittgut und Schmutzgemisch, welches sich hinter der Schutzabdeckung für Schaltung und Keilriemen angesammelt hatte. Leider steht auf keiner Seite im Benutzerhandbuch, dass der Endbenutzer nach jedem Mähvorgang alle Kraft- und Schmierstoffe aus dem Gerät entfernen muss, damit das Gerät auf die Seite gelegt werden kann, um im Anschluss die Schutzverkleidung zu demontieren, damit die Schnittgutansammlung die eigentlich die Schaltung und den Keilriemen vor Schmutz schützen sollte, zu entfernen. Nachdem ich Hornbach die Unsinnigkeit des behaupteten Wartungsmangels aufgezeigt hatte, folgten Bedienungshinweise wie 1/3 der Schnittlänge einzuhalten und kein feuchtes Gras zu mähen. Der Ausreden nicht verlegen, wurde noch behauptet ich hätte die unterste Stufe für die Schnitthöheneinstellung benutzt und aus diesem Grund kam es zu der Ansammlung von Schmutz unter der Schutzabdeckung. Auch wenn diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht, ist sie dennoch sehr interessant. Hornbach bewirbt den Rasenmäher mit einer 5-Fachen Schnitthöhenverstellung. Selbst wenn ich die unterste Stufe gewählt hätte, wäre das kein Bedienungsfehler. Im Umkehrschluss hätte Hornbach wie folgt werben müssen, von der 5-Fachen Schnitthöhenverstellung dürfen nur die drei obersten genutzt werden, um die gesetzliche Gewährleistung nicht zu verlieren. Schon mit der falschen Werbung hat Hornbach eine Funktion zugesichert, die das Gerät lt. Schriftverkehr in der Ablehnung offensichtlich nicht erfüllt und schon das allein ein Mangel darstellt. Als wäre all der Ärger nicht genug, hatte die Werkstatt lt. Bilddokumentation den Rasenmäher tatsächlich auf die Seite gelegt. Obgleich der Motorhersteller ausdrücklich beschreibt, dass die Zündkerze der höchste Punkt beim Kippen das Rasenmähers sein muss. Dazu stellt sich die nächste rechtliche Frage, wenn ich den Rasenmäher im demontierten Zustand zurückhole, wie verhält es sich mit der weiteren gesetzlichen Gewährleistung und der nachfolgenden Garantie? Wer garantiert mir, dass der Motor durch die seitliche Lage ohne Schaden ist? Ich denke hier muss ein Jurist ran, um grundlegendes zu klären und ich werde im Anschluss das Ergebnis über dieses Portal hinaus veröffentlichen. Obgleich ich sehr verärgert bin, hatte ich in der Vergangenheit nie Probleme mit meinem ansässigen „Hornbach des Vertrauens“, zudem besitze ich eine große Sammlung an Werkzeugen von Makita, von denen ich durchaus überzeugt bin. Auch der kleine Makita Akku-Mäher, der eigentlich nur für die etwas unwegsamen Bereiche gedacht war, mäht jetzt bis zur endgültigen Klärung den gesamten Rasen mit der gleichen Höheneinstellung, wie ich meinen Rasen schon seit 25 Jahren gemäht habe und das problemlos, nur ohne Radantrieb.


    MfG

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    2.
  3. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    Wenn ich geahnt hätte das schon die Portokosten für ca. 10 km bei 80,00 EURO netto liegen wäre ich gleich selbst in die Werkstatt gefahren.
    Nun weigert sich Hornbach die Kosten für die Reparatur in der gesetzlichen Gewährleistung zu übernehme, da die Werkstatt behauptet, zu wenig Wartung und Bedienungsfehler. Begründet wird die Ablehnung der Gewährleistung mit deutlichen Benutzungsspuren, was bei einem Rasenmäher durchaus üblich ist und eine Ansammlung von Schnittgut und Schmutzgemisch, welches sich hinter der Schutzabdeckung für Schaltung und Keilriemen angesammelt hatte. Leider steht auf keiner Seite im Benutzerhandbuch, dass der Endbenutzer nach jedem Mähvorgang alle Kraft- und Schmierstoffe aus dem Gerät entfernen muss, damit das Gerät auf die Seite gelegt werden kann, um im Anschluss die Schutzverkleidung zu demontieren, damit die Schnittgutansammlung die eigentlich die Schaltung und den Keilriemen vor Schmutz schützen sollte, zu entfernen. Nachdem ich Hornbach die Unsinnigkeit des behaupteten Wartungsmangels aufgezeigt hatte, folgten Bedienungshinweise wie 1/3 der Schnittlänge einzuhalten und kein feuchtes Gras zu mähen. Der Ausreden nicht verlegen, wurde noch behauptet ich hätte die unterste Stufe für die Schnitthöheneinstellung benutzt und aus diesem Grund kam es zu der Ansammlung von Schmutz unter der Schutzabdeckung. Auch wenn diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht, ist sie dennoch sehr interessant. Hornbach bewirbt den Rasenmäher mit einer 5-Fachen Schnitthöhenverstellung. Selbst wenn ich die unterste Stufe gewählt hätte, wäre das kein Bedienungsfehler. Im Umkehrschluss hätte Hornbach wie folgt werben müssen, von der 5-Fachen Schnitthöhenverstellung dürfen nur die drei obersten genutzt werden, um die gesetzliche Gewährleistung nicht zu verlieren. Schon mit der falschen Werbung hat Hornbach eine Funktion zugesichert, die das Gerät lt. Schriftverkehr in der Ablehnung offensichtlich nicht erfüllt und schon das allein ein Mangel darstellt. Als wäre all der Ärger nicht genug, hatte die Werkstatt lt. Bilddokumentation den Rasenmäher tatsächlich auf die Seite gelegt. Obgleich der Motorhersteller ausdrücklich beschreibt, dass die Zündkerze der höchste Punkt beim Kippen das Rasenmähers sein muss. Dazu stellt sich die nächste rechtliche Frage, wenn ich den Rasenmäher im demontierten Zustand zurückhole, wie verhält es sich mit der weiteren gesetzlichen Gewährleistung und der nachfolgenden Garantie? Wer garantiert mir, dass der Motor durch die seitliche Lage ohne Schaden ist? Ich denke hier muss ein Jurist ran, um grundlegendes zu klären und ich werde im Anschluss das Ergebnis über dieses Portal hinaus veröffentlichen. Obgleich ich sehr verärgert bin, hatte ich in der Vergangenheit nie Probleme mit meinem ansässigen „Hornbach des Vertrauens“, zudem besitze ich eine große Sammlung an Werkzeugen von Makita, von denen ich durchaus überzeugt bin. Auch der kleine Makita Akku-Mäher, der eigentlich nur für die etwas unwegsamen Bereiche gedacht war, mäht jetzt bis zur endgültigen Klärung den gesamten Rasen mit der gleichen Höheneinstellung, wie ich meinen Rasen schon seit 25 Jahren gemäht habe und das problemlos, nur ohne Radantrieb.


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    3.
  4. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    Ich habe nur Ärger mit Fliesen, Badmöbel von Hornbach gehabt. Schäden. Risse etc. Reklamation wird ewig in die Lange gezogen. Rückmeldungen erfolgen nur auf Nachfragen mit voriger ewiger Warteschleife. Wenn Mitarbeiter Auskunft gibt und man dann anschließend im Markt steht ist dieser grundsätzlich in der Pause oder hat frei. Widersprüchliche Aussagen von anwesenden Mitarbeitern. Früherer Email Verkehr wird vollständig ignoriert und man wird nur vertröstet. Wenn der Fliese hersteller nicht selbst zu mir Kontakt aufgenommen hätte und sich von mir die Fotos der Schäden direkt hätte schicken lassen wäre mein Bad heute noch nicht fertig. Nicht mal die Bilder der Schäden kann Hornbach an seine Lieferanten weiter leiten. Ich kann jedem nur abraten dort größeren Einkauf zu tätigen. Der Service ist das Letzte und der Kunde wird bei Reklamationen nur probiert abzuwimmeln. Ich weiß nicht wieviel Kilometer und Zeit ich investiert habe um die Problem notdürftig zu klären. Nie wieder

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    Baumärkte in Bornheim

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    4.
  5. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    Ich habe nur Ärger mit Fliesen, Badmöbel von Hornbach gehabt. Schäden. Risse etc. Reklamation wird ewig in die Lange gezogen. Rückmeldungen erfolgen nur auf Nachfragen mit voriger ewiger Warteschleife. Wenn Mitarbeiter Auskunft gibt und man dann anschließend im Markt steht ist dieser grundsätzlich in der Pause oder hat frei. Widersprüchliche Aussagen von anwesenden Mitarbeitern. Früherer Email Verkehr wird vollständig ignoriert und man wird nur vertröstet. Wenn der Fliese hersteller nicht selbst zu mir Kontakt aufgenommen hätte und sich von mir die Fotos der Schäden direkt hätte schicken lassen wäre mein Bad heute noch nicht fertig. Nicht mal die Bilder der Schäden kann Hornbach an seine Lieferanten weiter leiten. Ich kann jedem nur abraten dort größeren Einkauf zu tätigen. Der Service ist das Letzte und der Kunde wird bei Reklamationen nur probiert abzuwimmeln. Ich weiß nicht wieviel Kilometer und Zeit ich investiert habe um die Problem notdürftig zu klären. Nie wieder

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    5.
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    Wenn ich geahnt hätte das schon die Portokosten für ca. 10 km bei 80,00 EURO netto liegen wäre ich gleich selbst in die Werkstatt gefahren.
    Nun weigert sich Hornbach die Kosten für die Reparatur in der gesetzlichen Gewährleistung zu übernehme, da die Werkstatt behauptet, zu wenig Wartung und Bedienungsfehler. Begründet wird die Ablehnung der Gewährleistung mit deutlichen Benutzungsspuren, was bei einem Rasenmäher durchaus üblich ist und eine Ansammlung von Schnittgut und Schmutzgemisch, welches sich hinter der Schutzabdeckung für Schaltung und Keilriemen angesammelt hatte. Leider steht auf keiner Seite im Benutzerhandbuch, dass der Endbenutzer nach jedem Mähvorgang alle Kraft- und Schmierstoffe aus dem Gerät entfernen muss, damit das Gerät auf die Seite gelegt werden kann, um im Anschluss die Schutzverkleidung zu demontieren, damit die Schnittgutansammlung die eigentlich die Schaltung und den Keilriemen vor Schmutz schützen sollte, zu entfernen. Nachdem ich Hornbach die Unsinnigkeit des behaupteten Wartungsmangels aufgezeigt hatte, folgten Bedienungshinweise wie 1/3 der Schnittlänge einzuhalten und kein feuchtes Gras zu mähen. Der Ausreden nicht verlegen, wurde noch behauptet ich hätte die unterste Stufe für die Schnitthöheneinstellung benutzt und aus diesem Grund kam es zu der Ansammlung von Schmutz unter der Schutzabdeckung. Auch wenn diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht, ist sie dennoch sehr interessant. Hornbach bewirbt den Rasenmäher mit einer 5-Fachen Schnitthöhenverstellung. Selbst wenn ich die unterste Stufe gewählt hätte, wäre das kein Bedienungsfehler. Im Umkehrschluss hätte Hornbach wie folgt werben müssen, von der 5-Fachen Schnitthöhenverstellung dürfen nur die drei obersten genutzt werden, um die gesetzliche Gewährleistung nicht zu verlieren. Schon mit der falschen Werbung hat Hornbach eine Funktion zugesichert, die das Gerät lt. Schriftverkehr in der Ablehnung offensichtlich nicht erfüllt und schon das allein ein Mangel darstellt. Als wäre all der Ärger nicht genug, hatte die Werkstatt lt. Bilddokumentation den Rasenmäher tatsächlich auf die Seite gelegt. Obgleich der Motorhersteller ausdrücklich beschreibt, dass die Zündkerze der höchste Punkt beim Kippen das Rasenmähers sein muss. Dazu stellt sich die nächste rechtliche Frage, wenn ich den Rasenmäher im demontierten Zustand zurückhole, wie verhält es sich mit der weiteren gesetzlichen Gewährleistung und der nachfolgenden Garantie? Wer garantiert mir, dass der Motor durch die seitliche Lage ohne Schaden ist? Ich denke hier muss ein Jurist ran, um grundlegendes zu klären und ich werde im Anschluss das Ergebnis über dieses Portal hinaus veröffentlichen. Obgleich ich sehr verärgert bin, hatte ich in der Vergangenheit nie Probleme mit meinem ansässigen „Hornbach des Vertrauens“, zudem besitze ich eine große Sammlung an Werkzeugen von Makita, von denen ich durchaus überzeugt bin. Auch der kleine Makita Akku-Mäher, der eigentlich nur für die etwas unwegsamen Bereiche gedacht war, mäht jetzt bis zur endgültigen Klärung den gesamten Rasen mit der gleichen Höheneinstellung, wie ich meinen Rasen schon seit 25 Jahren gemäht habe und das problemlos, nur ohne Radantrieb.


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    Wenn ich geahnt hätte das schon die Portokosten für ca. 10 km bei 80,00 EURO netto liegen wäre ich gleich selbst in die Werkstatt gefahren.
    Nun weigert sich Hornbach die Kosten für die Reparatur in der gesetzlichen Gewährleistung zu übernehme, da die Werkstatt behauptet, zu wenig Wartung und Bedienungsfehler. Begründet wird die Ablehnung der Gewährleistung mit deutlichen Benutzungsspuren, was bei einem Rasenmäher durchaus üblich ist und eine Ansammlung von Schnittgut und Schmutzgemisch, welches sich hinter der Schutzabdeckung für Schaltung und Keilriemen angesammelt hatte. Leider steht auf keiner Seite im Benutzerhandbuch, dass der Endbenutzer nach jedem Mähvorgang alle Kraft- und Schmierstoffe aus dem Gerät entfernen muss, damit das Gerät auf die Seite gelegt werden kann, um im Anschluss die Schutzverkleidung zu demontieren, damit die Schnittgutansammlung die eigentlich die Schaltung und den Keilriemen vor Schmutz schützen sollte, zu entfernen. Nachdem ich Hornbach die Unsinnigkeit des behaupteten Wartungsmangels aufgezeigt hatte, folgten Bedienungshinweise wie 1/3 der Schnittlänge einzuhalten und kein feuchtes Gras zu mähen. Der Ausreden nicht verlegen, wurde noch behauptet ich hätte die unterste Stufe für die Schnitthöheneinstellung benutzt und aus diesem Grund kam es zu der Ansammlung von Schmutz unter der Schutzabdeckung. Auch wenn diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht, ist sie dennoch sehr interessant. Hornbach bewirbt den Rasenmäher mit einer 5-Fachen Schnitthöhenverstellung. Selbst wenn ich die unterste Stufe gewählt hätte, wäre das kein Bedienungsfehler. Im Umkehrschluss hätte Hornbach wie folgt werben müssen, von der 5-Fachen Schnitthöhenverstellung dürfen nur die drei obersten genutzt werden, um die gesetzliche Gewährleistung nicht zu verlieren. Schon mit der falschen Werbung hat Hornbach eine Funktion zugesichert, die das Gerät lt. Schriftverkehr in der Ablehnung offensichtlich nicht erfüllt und schon das allein ein Mangel darstellt. Als wäre all der Ärger nicht genug, hatte die Werkstatt lt. Bilddokumentation den Rasenmäher tatsächlich auf die Seite gelegt. Obgleich der Motorhersteller ausdrücklich beschreibt, dass die Zündkerze der höchste Punkt beim Kippen das Rasenmähers sein muss. Dazu stellt sich die nächste rechtliche Frage, wenn ich den Rasenmäher im demontierten Zustand zurückhole, wie verhält es sich mit der weiteren gesetzlichen Gewährleistung und der nachfolgenden Garantie? Wer garantiert mir, dass der Motor durch die seitliche Lage ohne Schaden ist? Ich denke hier muss ein Jurist ran, um grundlegendes zu klären und ich werde im Anschluss das Ergebnis über dieses Portal hinaus veröffentlichen. Obgleich ich sehr verärgert bin, hatte ich in der Vergangenheit nie Probleme mit meinem ansässigen „Hornbach des Vertrauens“, zudem besitze ich eine große Sammlung an Werkzeugen von Makita, von denen ich durchaus überzeugt bin. Auch der kleine Makita Akku-Mäher, der eigentlich nur für die etwas unwegsamen Bereiche gedacht war, mäht jetzt bis zur endgültigen Klärung den gesamten Rasen mit der gleichen Höheneinstellung, wie ich meinen Rasen schon seit 25 Jahren gemäht habe und das problemlos, nur ohne Radantrieb.


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    Ich habe nur Ärger mit Fliesen, Badmöbel von Hornbach gehabt. Schäden. Risse etc. Reklamation wird ewig in die Lange gezogen. Rückmeldungen erfolgen nur auf Nachfragen mit voriger ewiger Warteschleife. Wenn Mitarbeiter Auskunft gibt und man dann anschließend im Markt steht ist dieser grundsätzlich in der Pause oder hat frei. Widersprüchliche Aussagen von anwesenden Mitarbeitern. Früherer Email Verkehr wird vollständig ignoriert und man wird nur vertröstet. Wenn der Fliese hersteller nicht selbst zu mir Kontakt aufgenommen hätte und sich von mir die Fotos der Schäden direkt hätte schicken lassen wäre mein Bad heute noch nicht fertig. Nicht mal die Bilder der Schäden kann Hornbach an seine Lieferanten weiter leiten. Ich kann jedem nur abraten dort größeren Einkauf zu tätigen. Der Service ist das Letzte und der Kunde wird bei Reklamationen nur probiert abzuwimmeln. Ich weiß nicht wieviel Kilometer und Zeit ich investiert habe um die Problem notdürftig zu klären. Nie wieder

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    8.
  9. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    Wenn ich geahnt hätte das schon die Portokosten für ca. 10 km bei 80,00 EURO netto liegen wäre ich gleich selbst in die Werkstatt gefahren.
    Nun weigert sich Hornbach die Kosten für die Reparatur in der gesetzlichen Gewährleistung zu übernehme, da die Werkstatt behauptet, zu wenig Wartung und Bedienungsfehler. Begründet wird die Ablehnung der Gewährleistung mit deutlichen Benutzungsspuren, was bei einem Rasenmäher durchaus üblich ist und eine Ansammlung von Schnittgut und Schmutzgemisch, welches sich hinter der Schutzabdeckung für Schaltung und Keilriemen angesammelt hatte. Leider steht auf keiner Seite im Benutzerhandbuch, dass der Endbenutzer nach jedem Mähvorgang alle Kraft- und Schmierstoffe aus dem Gerät entfernen muss, damit das Gerät auf die Seite gelegt werden kann, um im Anschluss die Schutzverkleidung zu demontieren, damit die Schnittgutansammlung die eigentlich die Schaltung und den Keilriemen vor Schmutz schützen sollte, zu entfernen. Nachdem ich Hornbach die Unsinnigkeit des behaupteten Wartungsmangels aufgezeigt hatte, folgten Bedienungshinweise wie 1/3 der Schnittlänge einzuhalten und kein feuchtes Gras zu mähen. Der Ausreden nicht verlegen, wurde noch behauptet ich hätte die unterste Stufe für die Schnitthöheneinstellung benutzt und aus diesem Grund kam es zu der Ansammlung von Schmutz unter der Schutzabdeckung. Auch wenn diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht, ist sie dennoch sehr interessant. Hornbach bewirbt den Rasenmäher mit einer 5-Fachen Schnitthöhenverstellung. Selbst wenn ich die unterste Stufe gewählt hätte, wäre das kein Bedienungsfehler. Im Umkehrschluss hätte Hornbach wie folgt werben müssen, von der 5-Fachen Schnitthöhenverstellung dürfen nur die drei obersten genutzt werden, um die gesetzliche Gewährleistung nicht zu verlieren. Schon mit der falschen Werbung hat Hornbach eine Funktion zugesichert, die das Gerät lt. Schriftverkehr in der Ablehnung offensichtlich nicht erfüllt und schon das allein ein Mangel darstellt. Als wäre all der Ärger nicht genug, hatte die Werkstatt lt. Bilddokumentation den Rasenmäher tatsächlich auf die Seite gelegt. Obgleich der Motorhersteller ausdrücklich beschreibt, dass die Zündkerze der höchste Punkt beim Kippen das Rasenmähers sein muss. Dazu stellt sich die nächste rechtliche Frage, wenn ich den Rasenmäher im demontierten Zustand zurückhole, wie verhält es sich mit der weiteren gesetzlichen Gewährleistung und der nachfolgenden Garantie? Wer garantiert mir, dass der Motor durch die seitliche Lage ohne Schaden ist? Ich denke hier muss ein Jurist ran, um grundlegendes zu klären und ich werde im Anschluss das Ergebnis über dieses Portal hinaus veröffentlichen. Obgleich ich sehr verärgert bin, hatte ich in der Vergangenheit nie Probleme mit meinem ansässigen „Hornbach des Vertrauens“, zudem besitze ich eine große Sammlung an Werkzeugen von Makita, von denen ich durchaus überzeugt bin. Auch der kleine Makita Akku-Mäher, der eigentlich nur für die etwas unwegsamen Bereiche gedacht war, mäht jetzt bis zur endgültigen Klärung den gesamten Rasen mit der gleichen Höheneinstellung, wie ich meinen Rasen schon seit 25 Jahren gemäht habe und das problemlos, nur ohne Radantrieb.


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    Wenn ich geahnt hätte das schon die Portokosten für ca. 10 km bei 80,00 EURO netto liegen wäre ich gleich selbst in die Werkstatt gefahren.
    Nun weigert sich Hornbach die Kosten für die Reparatur in der gesetzlichen Gewährleistung zu übernehme, da die Werkstatt behauptet, zu wenig Wartung und Bedienungsfehler. Begründet wird die Ablehnung der Gewährleistung mit deutlichen Benutzungsspuren, was bei einem Rasenmäher durchaus üblich ist und eine Ansammlung von Schnittgut und Schmutzgemisch, welches sich hinter der Schutzabdeckung für Schaltung und Keilriemen angesammelt hatte. Leider steht auf keiner Seite im Benutzerhandbuch, dass der Endbenutzer nach jedem Mähvorgang alle Kraft- und Schmierstoffe aus dem Gerät entfernen muss, damit das Gerät auf die Seite gelegt werden kann, um im Anschluss die Schutzverkleidung zu demontieren, damit die Schnittgutansammlung die eigentlich die Schaltung und den Keilriemen vor Schmutz schützen sollte, zu entfernen. Nachdem ich Hornbach die Unsinnigkeit des behaupteten Wartungsmangels aufgezeigt hatte, folgten Bedienungshinweise wie 1/3 der Schnittlänge einzuhalten und kein feuchtes Gras zu mähen. Der Ausreden nicht verlegen, wurde noch behauptet ich hätte die unterste Stufe für die Schnitthöheneinstellung benutzt und aus diesem Grund kam es zu der Ansammlung von Schmutz unter der Schutzabdeckung. Auch wenn diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht, ist sie dennoch sehr interessant. Hornbach bewirbt den Rasenmäher mit einer 5-Fachen Schnitthöhenverstellung. Selbst wenn ich die unterste Stufe gewählt hätte, wäre das kein Bedienungsfehler. Im Umkehrschluss hätte Hornbach wie folgt werben müssen, von der 5-Fachen Schnitthöhenverstellung dürfen nur die drei obersten genutzt werden, um die gesetzliche Gewährleistung nicht zu verlieren. Schon mit der falschen Werbung hat Hornbach eine Funktion zugesichert, die das Gerät lt. Schriftverkehr in der Ablehnung offensichtlich nicht erfüllt und schon das allein ein Mangel darstellt. Als wäre all der Ärger nicht genug, hatte die Werkstatt lt. Bilddokumentation den Rasenmäher tatsächlich auf die Seite gelegt. Obgleich der Motorhersteller ausdrücklich beschreibt, dass die Zündkerze der höchste Punkt beim Kippen das Rasenmähers sein muss. Dazu stellt sich die nächste rechtliche Frage, wenn ich den Rasenmäher im demontierten Zustand zurückhole, wie verhält es sich mit der weiteren gesetzlichen Gewährleistung und der nachfolgenden Garantie? Wer garantiert mir, dass der Motor durch die seitliche Lage ohne Schaden ist? Ich denke hier muss ein Jurist ran, um grundlegendes zu klären und ich werde im Anschluss das Ergebnis über dieses Portal hinaus veröffentlichen. Obgleich ich sehr verärgert bin, hatte ich in der Vergangenheit nie Probleme mit meinem ansässigen „Hornbach des Vertrauens“, zudem besitze ich eine große Sammlung an Werkzeugen von Makita, von denen ich durchaus überzeugt bin. Auch der kleine Makita Akku-Mäher, der eigentlich nur für die etwas unwegsamen Bereiche gedacht war, mäht jetzt bis zur endgültigen Klärung den gesamten Rasen mit der gleichen Höheneinstellung, wie ich meinen Rasen schon seit 25 Jahren gemäht habe und das problemlos, nur ohne Radantrieb.


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