Einer meiner Arbeitskollegen ist seit Jahren gesundheitlich beeinträchtigt, aber arbeitsfähig.
Um möglichen Nachteilen im Alltags- und Arbeitsleben zu entgehen, beantragte er einen Schwerbeschädigtenausweis. Dieser wurde vom zuständigen Sozialamt gewährt, allerdings mit einem niedrigeren Grad der Schwerbeschädigung als beantragt.
Da prinzipiell Widerspruch gegen die Entscheidung des Amtes vorgesehen war, suchte sich der Kollege Hilfe bei der Durchsetzung seiner Rechte.
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