Sehr negative Erfahrungen.
Lt. Zentralinnungsverband der Schornsteinfeger (ZIV) waren sogenannte Feuerstättenbescheide bis zum 31.12.2012 an die Hauseigentümer persönlich oder per Briefpost herauszugeben.
Feuerstättenbescheide basierten auf EU-Recht und haben u. a. das Ziel Schornsteinfegermonopole zu beenden. Nicht hoheitliche Tätigkeiten sollen so frei vergeben werden können.
Herr Schmidtke hat das nach bisherigen Erkenntnissen nicht ordnungsgemäß, zumindest nicht zeitgemäß getan... weiterlesen
und wohl weiterhin von seiner Monopolstellung profitieren wollen.
(Schauen Sie bitte einmal nach, ob und ggf. wann Sie tatsächlich einen Feuerstättenbescheid erhalten haben !! )
Wohl im letzten und vorletzten Jahr wurden von Herrn S. auch Feuerstättenbescheide an irgendwelche ungeprüfte email - Adressen elektronisch zur Versendung veranlasst (auch an 80 jährige Menschen ohne Computer) und unterstellt, dass die jeweiligen Hauseigentümer mit den ungeprüften emailadressen korrespondieren und die gewünschten und berechtigten (und aufgrund dieser Bescheide auch verpflichteten) Empfänger diese auch erhalten.
Herr S. ließ bei uns Tätigkeiten durch einen eigenen Mitarbeiter ausführen und verschickte dann erst Monate später den begründenden Feuerstättenbescheid der es ermöglicht hätte diese Arbeiten auch frei zu vergeben.
Auf diese Weise konnte keine freie Vergabe erfolgen, EU Recht wurde umgangen - Herr S. sicherte sich dagegen einen lukrativen Auftrag. Hier werden 15 min. Arbeit im übrigen teurer berechnet als eine 30min kardiologische Untersuchung bei einem Herzspezialisten...
Um das Maß voll zu machen wird bei der Bitte um Rechnungserläuterung geradezu beharrlich gemauert und auf... Dritte verwiesen.
So ist eine Auskunft de facto verweigert.
Ganz schön clever.... Aber ist so etwas seriös?
Anständig ist das mit Sicherheit nicht.
Gegenwärtig scheinen einige Schornsteinfeger im Landkreis daran zu arbeiten die Liberalisierung des Marktes zu boykottieren und die sogenannte Zwangskundschaft weiterhin in die bisherigen Monopolbezirke zu zwingen. (Umgehung EU-Recht)
Vorgegangen wird dergestalt, dass die Ausführung frei vergebbarer Arbeiten unter fadenscheinigen Gründen ("keine Zeit", "nicht zuständig") verweigert wird oder stark überzogene Preise für die Ausführung gefordert werden.
Der Rezensent ist zu der Auffassung gelangt, dass sich Schornsteinfeger untereinander absprechen und die marktbeherrschende Stellung missbrauchen könnten (sog. Kartellrechtsverstöße)
Über Erfahrungen hierüber und beteiligte Schornsteinfeger soll noch ausgeführt werden.
Bitte machen auch Sie Ihre Erfahrungen öffentlich![verkleinern]