Wer nicht genügend Einkommen hat, hat das Recht auf Beratungshilfe. So wird der Rechtsanwalt vom Staat bezahlt. Es fällt lediglich eine Schutzgebühr von 10 EUR an. Im außergerichtlichen Verfahren heisst dies Beratungshilfe, im gerichtlichen Verfahrenskostenhilfe (Familienrecht) oder Prozesskostenilfe (alle übrigen Verfahren). Mehr dazu unter: http://www.meinescheidung-online.de/verfahrenskostenhilfe.html
Bei der Beratungshilfe direkt zum Amtsgericht gehen und die Verdienstbescheinigungen nebst aller Ausgaben, die man so hat, mitnehmen und dann mit diesem Schein direkt zum Anwalt.
Bei Fragen direkt an das Amtsgericht wenden.
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