Die Erhebung der Daten ist bei verschiedenen Mitarbeitern sehr individuell, er/sie handelt er in erster Linie im Interesse der Krankenkasse. Einige relevante Daten werden garnicht abgefragt und damit auch nicht bewertet. was dann erst auffällt, wenn ein Bescheid vorliegt. Vorallem dann, wenn die bisher erreichte Punktzahl kurz vor der
Erreichung eines neuen Pflegegrades steht. Desweiteren habe ich festgestellt, dass sich nach einem Widerspruch gegen einen Bescheid, das Inkrafttreten des neuen Bescheides zeitlich verschiebt, also nicht rückwirkend in Kraft tritt, obwohl die Voraussetzungen dafür bereits bei Erstbeantragung eines Pflegegrades vorlagen.
Der Beitrag wurde zuletzt geändert