Besuch von Verwanden wurde nach 560 km und sechs Stunden Anfahrt verweigert ( Gefängnis!!?)
Auskünfte verweigert. Die zu besuchende Persohn sollte verständigt werde, wurde aber abgelehnt. Hier wurde maßiv gegen das Persöhnlichkeitsrecht verstoßen. Der Besuch hätte nicht vom >Personal abgeleht werden dürfen. Dies ist ein unmöglicher >Zustand, wenn die Heimbewohner wie Gefangene behandelt werden. Au jeden Fall ist dieses Haus nicht zu empfehlen.
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