Unsere Firma hat letztes Jahr ein Verfahren gegen einen Schudler führen müssen. Nun ist das Verfahren erledigt und die Anwaltskosten sind fällig. Bereits letztes Jahr hat meine Steuerberatungskanzlei mir empfohlen, Rückstellungen für Anwaltskosten zu bilden. Aus diesen kann ich nun dieses Jahr die Anwaltskosten bezahlen. Gut im Voraus mitgedacht.
Der Beitrag wurde zuletzt geändert