Vor einigen Wochen ist nun auch mein Vater leider verstorben. Hinterlassen hat er mir sein Haus.
Ich bin in diesem Haus aufgewachsen und nun bewohne ich es wieder mit meinem Mann.
Die Erbschaftssteuer, die ich nun für mein Erbe bezahlen muss ist nicht gerade gering. Eines Tages möchte ich das haus an meinen einzigen Sohn vererben. Damit nicht auch mein Sohn von einer hohen Erbschaftssteuer betroffen sein wird, haben wir uns jetzt schon in der Kanzlei Dammasch, Breuer, Beck Partnerschaft beraten... weiterlesen
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