Man ist in der Regel froh, wenn bestimmte, sehr negative Erfahrungen, abgeschlossen werden können, vor allem wenn man selbst für den "Schlamassel" verantwortlich ist! Vor kurzem, als ich meine Unterlagen ausgemistet habe, entdeckte ich darunter ein Blatt vom Deutschem AnwaltVerein, der im Düsseldorfer Amts- und Landgericht zu finden ist. Jahrelang habe ich alleine versucht eine Internetabzockfirma los zu werden, doch sie waren hartnäckiger, als meine Argumente, Beweise etc. Zum Glück, gibt sie... weiterlesen
nicht mehr, weil ihnen das Handwerk vom Amtswegen untersagt wurde. Besser ein Ende mit Schrecken, als umgekehrt!
Nach einem wiederholten Versuch der Abzockerfirma an ihr Geld (unberechtigt) zu kommen, ist es mir zu bunt geworden, so wurde mir empfohlen, da ich weder über das nötige Kleingeld für einen teuren Anwalt besitze (das schon happig ausfallen kann), noch deswegen eine ebenso kostspielige Rechtsversicherung abschließen wollte, dass ich mich an das Deutscher AnwaltVerein wenden sollte. Gesagt, getan. Als erstes muss man die "Filzorgie" über sich ergehen, bevor man in das hohe Gericht betreten kann, wenn der Andrang besonders hoch ist, dann auch noch eine mehr oder weniger lange Wartezeit, doch das nimmt man gerne in Kauf. Die Öffnungszeiten sind die gleichen, wie bei dem Gericht auch - muss ich erst nachschauen.
Man braucht keinen Termin für die Erstberatung ziehen, die erstmal kostenlos ist. Ja nach Fall aber kann eine kleine Gebühr erhoben werden, die vom Einkommen (an entsprechende Nachweise dementsprechend denken) abhängig sind. Wenn dieser ein bestimmtes Level nicht übersteigt, bekommt man ein "Beratungsgutschein" und ein Merkblatt (an einem separaten Schalter, welche Anwälte zu dem Verein gehören und welche Bereiche sie abdecken.
Wichtig zu wissen sind aber 2 Sachen: die Mitarbeiter im Gericht schlagen keinen bestimmten Kollegen vor, das ist nicht gestattet. Die andere Hürde ist, denn man sich für einen konkreten Berater ausgesucht hatte und dennoch mit seinen / ihren Leistungen nicht zufrieden ist, bekommt man keinen weiteren Gutschein, denn pro Fall wird, nur ein Schein zugeteilt! Da muss man wirklich abwägen, bevor etliche Schreiben hin und her verschickt werden, die nicht im eigenen Sinn verfasst werden...
Auf der Homepage habe ich gelesen, dass es auch noch eine kostenpflichtige Hoteline (die unter der Handynr. zu erreichen ist) eingerichtet wurde, wenn es dringend sein sollte, doch ob die angegebenen knapp 60 € gerechtfertigt sind, kann ich nicht beurteilen, weil ich es nicht in Anspruch genommen habe.
Durch die Vermittlung habe ich eine versierte Anwältin gefunden, die mir wirklich sehr gut weiter geholfen hatte, doch das ist eine andere Geschichte...[verkleinern]