Fall vor dem Arbeitsgericht gehabt und mit Prozesskostenbeihilfe. Direkt vor der Güteverhandlung habe ich nach den Kosten gefragt. Antwort vom Anwalt, dass es schon etwas kosten würde, so 80€ vielleicht. Das war ok für mich. Es ging damals um etwas über 1000€. Also auf einen Vergleich eingelassen, schon mal auf mir zustehendes Geld verzichtet, das waren gute 300€. Jahre später meldet sich das Arbeitsgericht, ich müsste jetzt meine finanzielle Situation offenlegen und die entstandenen Kosten von... weiterlesen knapp 556€ zahlen. Dabei kostete das Gericht nur ein Taschengeld, der größte Teil, also fast alles ging an den Anwalt. Wenn ich die Arbeitszeit und die Arbeit selbst nicht rechne, habe ich ca. 500€ dafür gezahlt, dass ich überhaupt gearbeitet habe, Fahrtkosten und Krankenkasse sind berücksichtigt, die Fahrten konnten aber aufgrund des Mini-Jobs nicht mal steuerlich geltend gemacht werden. Ich kannte es bisher so, dass man für seine Arbeitsleistung Geld bekommt und nicht umgekehrt. Wenn man dann noch die Summe sieht von über 2/3 des bekommenden Geldes, dann ist das schon ziemlich heftig. Solche Kosten hätten genau mitgeteilt oder sogar auf die geforderte Summe draufgeschlagen werden müssen. Wer lässt denn jemanden, der es wirklich braucht, so ins offene Messer laufen? Wenn man dann Vollzeit arbeitet, ist man quasi immer über der Bemessungsgrenze und muss alles zahlen. Ob man will oder nicht. Sicher kann man solche Gebühren fordern, rechtlich ist das völlig ok, aber moralisch?
Gleiche Kanzlei, anderer Anwalt. Es ging um eine Reklamation innerhalb der 2 Jahre. Der Großhändler hat an den Hersteller verwiesen. Dieser hat aber seit einem Jahr nicht mehr geantwortet, sonst hätten sie ihren Fehler einräumen müssen. Man hatte mir mitgeteilt, dass ich das Gerät erst nach einer zweiten erfolglosen Reparatur zurückgeben könne. Dazu kam es natürlich nie. Meine Mails wurden teilweise ungelesen gelöscht. Dagegen wollte ich vorgehen. Also „kleine Beratung“ vereinbart und sofort danach kam die Rechnung. Sie beträgt 20% vom Artikelwert. Teures Vergnügen, das wäre bei der Verbraucherzentrale wesentlich günstiger gewesen. Eigentlich war der Tenor, Pech gehabt, wenn ein Schreiben aufgesetzt wird, kann es zu einem Gutachter kommen und davon kann ich mir 10 Geräte kaufen... mehr war gar nicht. Ich werde mich mal nach einer neuen Kanzlei umsehen. Gar nicht so einfach. Die Preise sollten schon vom Streitwert abhängig sein und passen.[verkleinern]