Bewertungstext bei "golocal.de" über Techem
Ich bin seit 1992 Kunde bei der Fa. Techem. Als Vermieter habe ich einige Verträge zur Erfassung von Verbräuchen und deren Berechnung durch Techem abgeschlossen.
Vor ca. 19 Jahren fiel ein Mitarbeiter von Techem auf, dass das Eichdatum meines eigenen Hauszählers abgelaufen war. Dieser Zähler war zuständig für den Verbrauch des gesamten Warmwaserverbrauchs.
Also beantragte ich den Einbau und den Service durch die Fa. Techem. Der Einbau und der... weiterlesen
Service wurde auch geleistet - nur einen Vertrag bekam ich nicht. Anfangs fragte ich mehrfach mündlich nach - bekam allenfalls eine Änderungsmeldung - aber kein Vertrag. Ein paar Jahre später häuften sich die Probleme bei Techem. U.a. fragte ich auch mehrfach schriftlich nach dem Vertrag. Vor 2 Jahren erhielt ich erstmals (nach 17 Jahren und mehrfachen Anmahnen) endlich den ersehnten Vertrag.
Immer wieder kam es vor, dass Abrechnungen falsch waren. So wurde z.B. der Warmwasserverbrauch nur mit dem Wärmeverbrauch berechnet. Der Wasseranteil (Kaltwasser) wurde einfach weg gelassen. Daher blieb ich 2 oder 3 Jahre auf die nicht berechneten Kaltwasserkosten sitzen.
Von den 5 Wohnungen, denen ich als Vermieter und Nutzer eine Wohnung bewohne, geb es noch ein weiteres Problem. Mein Installateur hatte damals die Einrichtung der Zähler vorbereitet. Dabei wurde meine Wohnung nicht bedacht, da es sich um einen Altbau handelt. Meine Verbräuche wurden deshalb auf Grund der Differenzmessung berechnung. Normal steht dem nichts entgegen.
Mein Verbrauch berechnet sich also wie folgt: Hauptzähler - x Wohnungszähler. Unterm Strich ergab diese Messung einen erheblichen Verbrauch gegenüber einen vergleichbaren Haushalt. Ich habe dies bei Techem beanstandet. Daraufhin wurde von einem Techem-Kundenbetreuungs-Mitarbeiter eine ungewöhnliche Aussage getätigt: Angeblich soll der erhöhte Verbrauch wohl wegen einer Viehtränke, die ich angeblich damit versorge, hergeleitet worden sein. Die erhöhten Verbräuche sind Kalt-und Warmwasser. 1. Wozu wird Warmwasser für eine Viehtränke benötigt? 2. Ich habe weder eine Viehtränke noch dass ich Vieh überhaupt versorge. 3. Wenn dem entgegen so wäre, dann würde ich auf meine eigene Wasserversorgung zurück greifen. Die Aussage des Mitarbeiters war also eine fette Notlüge um die Probleme zu erklären.
Ende 2015 entschloss ich für meine und eine weitere Wohnung, die bisher ebenfalls keine Wasserzähler hatten nach zu rüsten. Meine Anfrage per Telefon ergab, dass sich ein Mitarbeiter sich kurzfristig bei mir melden sollte. Die Zähler sollte zum Jahreswechsel (Ende / Beginn der Berechnungsperiode) in Betrieb gehen. Es folgten noch 2 E-Mails zwecks Nachfrage. Außer Eingangabestätigung tat sich nichts. Einige Wochen später fragte mich eine Mitarbeiterin per Telefonat nach, ob die Wasserzähler bereits eingebaut worden sind. Hier weiß die Linke nicht was die Rechte macht. Am 13.07.2016 bekam ich nach vorabgereichter Terminankündigung endlich die lang ersehnten Zähler.
Bis hier her kann man noch das eine oder andere Auge zudrücken. Fehler können auf beiden Seiten immer mal vorkommen. Aber ab diesem Zeitpunkt gab es jede Menge Schwierigkeiten und Probleme.
Diese bezogen sich hauptsächlich auf die zuletzt installierten Wasserzähler. U.a. wurden die Zähler in den Altverträgen integriert, ohne bei mir dazu zu befragen. Die Altverträge sagen dazu mit folgenden Textabschnitt klar aus:
Bei Nachaufträgen für eichpflichtige Messgeräte wird ein separater Mietvertrag abgeschlossen.
Hier hat Techem klar ein Vertragsbruch wegen Intrigieren der Zähler zustande gebracht. Das allerdings ist noch nicht alles. Damit alle Zähler den gleichen Austauschzeitpunkt bekommen, müssen die hinzugefügten Zähler entsprechend der Restlaufzeit einen erhöhten Mietpreisbekommen. So die Aussage von Techem. Die Mietverträge verbieten aber eine Integration.
Seit 2016 war die Korrespondenz von Seiten Techems erheblich eingeschränkt bzw. wurde ignoriert oder gar nicht beantwortet.
Da ich fortan (fast) keine Rückantworten von Techem bekam, fing ich an, nach Ankündigung, die anfallenden Rechnungen nicht mehr zu bezahlen bis Techem endlich eine vernünftige Korrespondenz führt.
Das aber scheint Techem nicht zu beeindrücken. Stattdessen bekam ich Aufforderungen in Form von Mahnungen und Inkassoschreiben.
Meine Anfragen beruhten nicht nur allein auf die Vertragslage, sonder auch auf Abrechnungen usw.
Für Techem war die Sachlage klar: Der Kunde ist nicht zahlungswillig oder nicht zahlungsfähig. Für solche Fälle hat Techem eine eigene Rechtsabteilung. Um die Begleichung der Rechnungen zu kommen, sin Inkasso und außen stehende Anwälte zuständig. Nicht einmal für diese Aufgabe ist Techem fähig.
Und nun kam es wie es kommen musste: Techem strebte 2018 zwei Gerichtsverfahren wegen nicht bezahlte Rechnungen gegen mich an. Trotz Anwalt, der mich aus dieser Lage befreien sollte, verlor ich das erste Verfahren. Das 2. Verfahren ging mit einem Vergleich aus. Zu meiner Entlastung gab es leider nicht genügend Beweise. Ich musste mich also mit dem zusätzlichen Verlust abfinden.
Noch bevor der Beschluss des 2. Verfahrens bekannt gegeben worden war, überwies ich die in den Verfahren festgelegten zu zahlenden Summen in Form einer Gesamtsumme an Techem. Das geschah am 14.02.2019. Weitere Zahlungen an den Anwälten folgten im April. Für mich war die Sachlage somit erledigt.
Scheinbar reichte Techem meine Erniedrigung nicht. Scheinbar wurde ich zu einem "Berufstäter" eingestuft worden.
Und hiermit begann der nächste Abschnitt: Am 24.04.2019 reichte der Bevollmächtigte Anwalt der Fa. Techem die Zwangsvollstreckung mit einem Antrag ein, den ich am 27.06.2019 erhielt. Der Grund: Nicht bezahlte Beträge lt. Gerichtsurteil, die als vorläufig vollstreckbare Ausfertigung der Gerichtsvollzieherin vorgelegt wurde.
Mein damaliger Anwalt hatte die Akte bereits geschlossen. Ein erneuter Auftrag würde weitere Kosten verursachen. Da ich anhand der ZV keine Rechte ableiten konnte, würde mein Anwalt ohnehin nichts bezwecken können und trotzdem würde ich auch noch seine weiteren Kosten tragen müssen.
Also beschloss ich mich selbst zu vertreten. Das schien der Anwalt der Fa. Techem nicht zu interessieren und korrespondierte immer noch mit meinem (jetzt ehemaligen) Anwalt. So kam es, dass ich erst nach ca. 2 1/2 Wochen endlich agieren konnte.
So bekam ich erst den wahren Grund für die ZV zu wissen: Angeblich soll es ein Telefonat zwischen den Bevollmächtigten am 21.02.2019 gegeben haben, um den Hintergrund meiner Zahlung vom 14.02.2019 zu klären. Mein Anwalt hat diese Frage aber nicht weitergeleitet. Da die Frage nicht beantwortet worden ist, wurde meine Zahlung zwar einbehalten, aber nicht als Begleichung anerkannt. Mein ehemaliger Anwalt konnte sich angeblich nicht an das Telefonat erinnern. Ich kann daraus nur erkennen, dass mein ehem. Anwalt die Frage verschwitzt hat. Eigentlich sollte man seinen Anwalt vertrauen können. Dieses Vertrauen ist aber jetzt weg.
Da die ZV eine Forderung aufwies, die ich eigentlich bereits gezahlt hatte, überwies ich die einzelnen Beträge nochmals an Techem. 2 Tage später bekam die Gerichtsvollzieherin ein Schreiben, dass die Forderung erfüllt sei. Die ZV sei aber gerechtfertigt und die GV-Kosten müsse von mir ebenfalls gezahlt werden. Z.Z. läuft eine Dienstafsichtsbeschwerde gegen die Gerichtsvollzieherin wegen ungerechte Bereicherung / Betrug.
Da nun durch meine erneute Zahlung (03.07.2019) erfolgte, forderte ich Techem auf, die Altzahlung vom 14.02.2019 zurück zu zahlen. Dazu musste ich Techem mehrfach mit Mahnungen auffordern und schließlich Mahnkosten zu belegen. Nach 3 Wochen kündigte der Bevollmächtigter der Techem die Zahlung der doppelt (4-fach) gezahlten Summe an. Meine Rückforderung bezieht sich aber nicht auf eine doppelte oder 4-fache Zahlung. Da diese Zweckbestimmung nicht meiner Forderung entspricht und auf der Überweisung kein Bestimmungszweck eingetragen worden war, obwohl dies angeblich zwischen den Bevollmächtigten ausdrücklich vereinbart worden ist, leitete ich das gerichtliche Mahnverfahren ein und entsprechend später die Klageschrift an das Amtsgericht Frankfurt am Main.
Das Ergebnis: Ich verlor meine Klage. Meine Begründung - wie ich es oben mit der 2-fachen / 4-fachen Zahlung beschrieben hatte wurde nicht berücksichtigt sondern die Angaben von Techem übernommen. Außerdem wurden bei der mündlichen Verhandlung Fragen gestellt, die bereits dem Gericht bekannt waren. Die Fragen wurden praktisch so gestellt, dass meine Antwort (Ja / Nein) zu Gunsten der Techem beantwortet wurden. Erklärungen o.ä. wurde nicht zugelassen. Für mich bedeutet das eine eindeutige Beeinflussung zu Gunsten der Techem. Das deutet darauf hin, dass der Richter für sein Urteil gekauft / bestochen worden ist.
Am 14.02.2019 hatte ich noch eine weitere Überweisung getätigt. Diesmal sollte eine Rechnung für Jahresabrechnung beglichen werden. Zu dieser Rechnung später mehr. da ich immer noch die Zahlungspflicht aus dem Beschluss im Kopf hatte, überwies ich das als Gesamtsumme. Als ich bemerkte, die Zahlungspflicht aus dem Beschluss bereits in der ersten Überweisung enthalten war, forderte ich am 21.02.2019 Techem auf, den Überzahlungsbetrag zurück zu überweisen.
Es folgten Erinnerung und Mahnung einschl. Mahnkosten. Das hat Techem scheinbar auch nicht interessiert. Auf den Widerspruch des Mahnbescheids folgte logischer Weise meine Klage. Hier wieder im Amtsgericht Frankfurt am Main. Im Laufe des Verfahrens hat das Gericht jede Menge Fehler produziert. Auch dieses Verfahren fiel negativ für mich aus. Für die Fehler ist das Gericht nicht einmal einsichtig. Für mich bedeutet das, dass das Urteil wieder zu Gunsten Techem gefällt worden ist.
Die Rechnung der Jahresabrechnung hatte ich bereits vor der Zahlung am 14.02.2019 beanstandet. Hier ging es um die Ablesung der Verbrauchszähler. Da in der letzten Zeit die Verbrauchswerte von Techem willkürlich abgeändert worden sind bzw. vom Ableser auf volle Einheiten abgerundet worden sind, beschloss ich zukünftig selbst parallel zum Ableser abzulesen.
Meine Ablesewerte übermittelte ich nach Techem mit dem Zusatz, dass die Werte nur zur Information diene und nicht als Auftrag zu sehen ist. Ich erwartete ein den nächsten Tagen eine Ableser, der die Werte für eine Abrechnung zur Verfügung stellt. Aber es kam kein Ableser. Statt dessen bekam ich die Jahresabrechnung mit der Servicerechnung zugesandt. Techem hat entgegen meiner ausdrücklichen Bekanntgabe meine Werte genutzt und eine Abrechnung erstellt.
In der Servicerechnung befand sich einen Servicebetrag für einen Hauszähler. Für diesen Hauszähler besteht zwar einen Vertrag (siehe oben, auf den ich 17 Jahre gewartet hatte), aber für die weitere Berechnung der Abrechnung wird der Verbrauchswert nicht benötigt. Ein weiter Betrag wurde für Versandtkosten / Wegegeld aufgelistet und berechnet. Dieser Posten kann nur das Wegegeld für den Ableser sein. Da kein Ableser vor Ort war darf dieser Posten so nicht abgerechnet werden. Für einfache Versandtkosten wäre dieser Betrag ohnehin zu hoch angesetzt.
Da Techem illegal meine Daten für die Abrechnung benutzt hatte, bemängelte ich diese Abrechnung. Eigentlich wollte ich diese Rechnung gar nicht zahlen. Da es aber Probleme in der Vergangenheit mit der Nichtzahlung gab, überwies ich diesen Rechnungbetrag zusammen mit der Zahlungsverpflichtung aus dem Beschluss. Die Überweisung wurde daher unter Vorbehalt gezahlt.
Mittlerweile habe ich das 3. Verfahren gegen Techem eingeleitet, weil Forderungsschreiben, Erinnerung und Mahnschreiben nicht gefruchtet hatte.
Dieses Verfahren wurde mit einem 13-seitigen Klageschrift eingeleitet. Es beinhaltet u.a. auch die Klärung einiger Fragen, die Techem mir nicht beantwortet hatte. Das Gericht hat die Klageschrift moniert - also z.Z. nicht zugelassen.
Auf Grund der Probleme mit Techem hatte ich bereits 2018 einige eigene Regeln in Bezug mit Techem aufgestellt.
Weil Abmachungen / Versprechungen o.ä. nur schriftlich als Nachweis dienen kann, habe ich Techem verboten, andere Kommunikation außer Brief per Post zu verwenden. D.h. Kein Telefon, kein E-Mail, kein FAX. Ansonsten ist ein Strafgeld zu zahlen. Techem hat sich trotzdem nicht an meine Regel gehalten. In diesem Zusammenhang sollte Techem auch meine E-Mail-Adresse aus der Datenbank löschen. Die einzige Verwendung der E-Mail ist die Nutzung bei Verlust des Passwortes. Meine Forderung der Löschung wurde mehrfach von mir angemahnt und die Zahlung des Strafgeldes angedroht. Techem ist meinem Wunsch bis heute nicht nachgekommen.
Die E-Mail-Adresse ist von Techem für die Versendung eines Angebots verwendet worden, weil so ein Vertrag bei Techem noch nicht besteht. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich bereits mehere Kündigungen der Verträge ausgesprochen. Das beutet, dass ich keinen neuen Vertrag wünsche. Meinen Wunsch keine weiteren Angebote zu bekommen habe ich ausdrücklich Techem mitgeteilt. Einige Zeit später bekam ich ein weiteres Angebot, worauf auch noch kein Vertrag besteht. Diesmal allerdings per Brief. Da Techem sich nicht nach meinem Wunsch gerichtet hatte, wurde dies ebenfalls in meine Regelung aufgenommen.
Wegen der Vertragsprobleme hatte ich Techem angeschrieben. Damals verlief die Korrespondenz etwas schleppend - aber es gab teilweise einige Rückantworten. Daher schrieb ich Techem zu diesem Thema direkt die zuständige Stelle an, weil die Antworten von dieser Stelle kamen. Ich hielt die Anfragen an dieser Stelle optimal.
Im weiteren Verlauf der Gerichtsverfahren wurde der Bevollmächtigter der Fa. Techem darauf aufmerksam und verbot mit direkt mit dieser Stelle zu kommunizieren. Für den Schriftwechsel o.ä. wäre die Kundenbeteuung ausschließlich zuständig. Ich habe diese Techem-Regelung angenommen. Für zukünftige Kommunikation habe ich die nächst gelegene zuständige Kundenbetreuung gewählt. Dieses habe ich ebenfalls als einen Punkt in meine Regelung aufgenommen, mit dem Zusatz, dass die briefliche Kommunikation ausschließlich mit dieser Stelle zu folgen hat.
Die ganze Regelung umfasst 9 Punkte. Dieses habe ich Techem schriftlich bekannt gegeben.
Techem hat sich an meine Regelung nicht gehalten und mehrfach - trotz Ankündigung - dagegen verstoßen. Mittlerweile haben sich mehrere 1000 Euro Strafgelder angesammelt. Zzgl. Mahnkosten und Verzugszinsen, die alle vorher angekündigt von mir wurden.
Da es fast zum Erliegen der Kommunikation gekommen ist, erhielt ich Anfang des Jahres ein Antwortschreiben. Allerdings kam dieses nicht wie gewünscht von der Kundenbetreuungsstelle. Dies entspricht nicht meiner Regel und daher schickte ich diesen Brief wieder zurück. Ich hatte die Kundenbetreuungsstelle mehrfach mitgeteilt, dass diese Stelle die einzige ist, wovon ich eine Antwort dulde.
Heute erhielt ich tatsächlich eine Antwort von der zuständigen Kundenbetreuung. Es ging u.a. um eine Ablesung der Erfassungsgeräte für das Verbrauchsjahr 2019.
Vorsorglich hatte ich Techem angeschrieben, dass ich Abrechnungen, dessen Berechnungswerte auf Grund vorwiegend von illegalen Daten oder geschätzten Angaben beruhen von mir nicht anerkannt werden.
Wie im Jahr zuvor habe ich beschlossen die Verbrauchswerte aller Zähler selbst abzulesen. Die Werte sollen wie im Vorjahr nur zum Vergleich des Ablesers dienen. Aber dieses Mal wollte ich Techem die Werte nicht übermitteln. Ich wollte damit den Missbrauch und Nutzung meiner Daten unterbinden.
Ende 2019 kam ein Ableser, um einen Ablesetermin mitzuteilen. Das war wie in den vielen anderen Jahren zuvor ganz normal. Nun kam ein Gespräch zwischen mein Mieter und dem Ableser zustande. Mein Mieter erzählte ihm, dass ich die Daten selber ermitteln (ablesen) würde.
Dass ich die Daten selber ablese, ist mein persönliches Recht und würde auch von den anderen parteien zu Gute kommen. Techem empfiehlt ausdrücklich auf der Terminankündigung eine eigene Ablesung der Zähler.
Da der Ableser nun Kenntnis von meiner Ablesung bekommen hatte, wollte er nun den Grund dazu erfahren. Mit einem Gespräch an meiner Haustür und mit einer Karte in der Hand fragte er mir nach dem Grund. Ich erklärte ihm das Problem zur Ablesung aus dem letzten Jahr. Dabei bestätigte ich ihm meine eigene Ablesung. Das Problem der Ablesung war Techem zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt. Da der Ableser eine Karte in der Hand hielt, die wie die Jahre zuvor das Aussehen einer Terminankündigung hatte, musste ich davon ausgehen, dass eine bevorstehende Ablesung durchgeführt werden sollte. Der Ableser hat das Gespräch beendet - aber keine Terminkarte hinterlassen. Auch bei den anderen Parteien wurde von ihm kein Termin mitgeteilt.
Zwischenzeitlich hatte ich meine Ablesung komplett abgeschlossen. Andere Werte, wie z.B. Gesamtwasserverbrauch und Rechnungsbetrag, Energiekosten sowie weitere variablen Standardwerte hatte ich Techem per Brief übermittelt.
Im Supportcenter konnte ich erfahren, dass noch einige Werte fehlen, die Ablesung allerdings bereits abgeschlossen worden ist. Eine merkwürdige Eigenschaft weil kein Ableser vor Ort war und abgelesen hat.
Ich erhielt ein wenig später die Mitteilung von Techem, dass der Ableser beim Ablesen Abweichungen zu den Geräten festgestellt hat. Wieder merkwürdig. Der Ableser war doch gar nicht im Hause - wie kann er dann Abweichungen feststellen?
Der Ableser soll demnach am 15.01.2020 vor Ort gewesen sein um eine Ablesung durchzuführen. Anhand der mitgelieferten Auflistung (Zeitpunkte) soll der Ableser innerhalb einiger wenigen Sekunden an jeder Haustür gewesen sein. Da der Ableser keine Terminankündigung vergeben hatte, konnte auch keiner einen Termin wahrnehmen. Es war also keine Partei zuhause. Wieso wurde dann die Ablesung für abgeschlossen erklärt worden?
Von diesem Problem berichte ich an Techem und bat um Aufklärung. Von Techem kam nur noch eine weitere Aufforderung ein beigefügtes Formular ausgefüllt mit Daten, an wen und mit welcher Möglichkeit Techem sich wegen des Vorfalls wenden könnte. Diese Anfrage zum Ausfüllen des Formulars war ohnehin unnötig, da ich sowieso der Anprechpartner wäre. Das ist Techem normal auch bekannt. Daher hat Techem das Formular auch nicht zurück bekommen.
Die Schreiben von Techem beinhalten folgenden Text:
Trotz Terminvereinbarung war unserem Servicemitarbeiter der Zutritt zur Nutzereinheit nicht möglich.
Hier kann nur ein Problem mit dem Ableser vorliegen. Möglicherweise möchte er seinen Fehler somit vertuschen.
Ich habe versucht, Techem die abgelesenen Werte gegen eine von mir festgelegte Gebühr anzubieten. Techem hat darauf nicht reagiert und somit die gesetzte Frist untätig verstreichen lassen.
Im März hatte ich dann nochmal angefragt, wie gedenkt weiter damit vorzugehen.
Währen dieser Zeit bekam ich einen Brief im Großformat. Es könnte sich evt. um eine Abrechnung handeln. Im Vorfeld hatte ich Techem davon unterrichtet, dass eine Abrechnung mit Daten aus illegaler Quelle oder geschätzten Daten von mir nicht anerkannt wird. Zudem verweigere ich jegliche Briefzuschrift, die nicht von der Kundenbetreuung stammt. Das war hier der Fall. Es kamen noch drei weitere normale Briefsendungen, die ebenfalls nicht von der Kundenbetreuung stammen. Alle vier Sendungen ließ ich wieder zurückschicken. Ob einer der Schreiben für die Ablesung betrifft ist mir nicht bekannt, da diese Schreiben zurück gegangen sind.
Zurück zum heutigen Schreiben. Techem berichtet, dass der Ableser die Erfassungsgeräte nicht ablesen konnte, weil angeblich von mir der Zutritt untersagt wurde. Eine Untersagung wurde von mir nie ausgesprochen. Wenn zufällig keine Partei zuhause anzutreffen ist, weil kein Termin bekannt gegeben worden ist, dann ist es ein Problem von Techem. Wer hier die Lüge erfunden hat, kann ich nicht sagen. Fakt ist, dass Techem hier die Schuld von sich schiebt.
Da keine Hauptablesung durchgeführt werden konnte - so die Aussage von Techem -kann auch eine verbrauchsabhängige Abrechnung nicht erstellt werden. Aud diesem vorliegenden Grund hat Techem die Abrechnungseinheit im System auf inaktiv gesetzt.
Techem teilt mir des Weiteren mit, dass diese und zukünftige Heizkostenabrechnungen bis auf Weiteres nicht mehr beauftragt werden kann.
Daraus folgere ich, dass Techem ab sofort keine Abrechnungen durchführt obwohl im Vertrag diese Verpflichtung besteht. Diese Verpflichtung kann als Teilkündigung aufgelöst werden. Techem hat diesen Teil allerdings nicht gekündigt. Das ist ein klarer Vertragsbruch.
Ich hatte die Altverträge fristgerecht gekündigt. Dazu benutzte ich die originale Vertragsnummer. Techem konnte damit nichts anfangen und hatte behauptet, die Vertragsnummen sind unbekannt und existieren nicht. Erst mit der Zusendung der Kopien von mir hat Techem darauf reagiert. Techem hat daraufhin auf meiner Anforderung hin mit einer Bestätigung geantwortet. Die Bestätigung beinhaltet allerdings nicht die Vertragsnummer zu der passenden Kündigung. Das hatte ich moniert. Das war eine Bestätigung. Die zweite Bestätigung betraf eigentlich nur eine Anfrage. Insgesamt waren zu diesem Zeitpunkt 4 Verträge aktiv. Angeblich sollen wohl 4 Bestätigungen versendet worden sein. Das ist eine glatte Lüge. Außerdem passten die Vertragsnummern nicht mit den originalen Verträgen überein.
Techem hatte die originalen Vertragsnummern sofort nach Ablauf der Erstlaufzeit geändert. Die jeweiligen Ziffernfolgen waren komplett umgestaltet. 2001 wurden nochmals die Nummern der Verträge geändert. Das sind die jetzt zuletzt gültigen Nummern.
Warum Techem direkt nach dem Ablauf der Erstlaufzeit die Vertragsnummern geändert hat bleibt immer noch ein Rätsel. Ich hab auch hier mehrfach versucht eine Erklärung in Erfahrung zu bringen. Techem hüllt sich in Schweigen. Ich könnte mir vorstellen , dass Techem diesen Zeitpunkt genutzt hat und den Vertrag neu mit besseren Regeln auszustatten. Eine neue Vertragsnummer hätte nicht Not getan, da der Altvertrag sich automatisch weiter verlängert. Ich sehe hier eher eine versteckte Änderung, die Techem nicht zugeben möchte. Der Grund meines Verdachts liegt darin, dass Techem meine nachbestellten Wasserzähler in den Altvertrag integiert hatte. Eine Entfernung der entsprechenden Textpassage könnte vielleicht möglich sein. Ich habe Techem speziell zu diesen Zwischen-Vertragsnummern angesprochen und bat um den inhaltlichen Text des Vertrags in Kopieform. Techem hat darauf nicht reagiert. Das sagt mir, dass Techem etwas zu verbergen hat.
Sollte sich mein Verdacht beweisen, dann würden meine nachträglich bestellten Wasserzähler einen eigenen Vertrag erhalten, die demnach noch nicht gekündigt worden sind.
In dem besagten heutigen Schreiben hat Techem die Kündigungsbestätigungen aller Verträge in Form einer Liste bezeichnet. Die Vertragsnummer bezeichnen die von Techem neu zugeordeten Nummern. Gekündigt hatte ich allerdings mit den originalen Nummern.
Ein Vertrag, der bis 2025 noch gültig ist, war von mir nicht gekündigt worden. Zu einer Bestätigung gehört immer eine vorausgegangene Kündigung. Das ist hier aber nicht der Fall. Dieser Vertrag wurde von keiner Seite gekündigt. Techem macht was Techem will. Alles eigenmächtig.
Da dieser Vertrag noch bis (mit oder ohne Kündigung) 2025 gültig ist, wird dieser von Techem ordnungsgemäß zu Ende geführt. Diese Aussage stammt von Techem. Irgendwie ist diese Aussage widersprüchlich. Solange der Vertrag Gültigkeit besitzt, müssen alle Verpflichtungen im Vertrag eingehalten werden. Wie oben beschrieben, wird Techem keine Abrechnungen erstellen. Aufträge darauf bleibt mir verwehrt. Damit verletzt Techem wiederum den Vertrag.
Ich vermute, dass Techem weiterhin die Gerätemiete für mindestens 5 Jahre fordert. Sollte ein Gerät defekt sein, so bleibt die Frage ob Techem für den Ersatz aufkommt. Falls z.B. nur da Display defekt ist gibt es die Möglichkeit per Auslesegerät an die Verbrauchsdaten zu kommen. Würde techem mir ein solches Gerät zu Verfügung stellen? Eine Anschaffung eines Auslesegeräts für 5 Jahre würde den Finanzrahmen sprengen.
Techem möchte in Zukunft von einer Zusammenarbeit absehen und von weiteren Schriftverkehr Abstand nehmen.
Diese Zeile sagt mir aus, dass Techem ab sofort auf Funkstille setzt.
Es werden aber in naher Zukunft ein paar Fragen aufkommen. Wenn Techem so reagiert, kann nur gerichtlich ermittelt werden.
Diese reichlich gesetzten Zeilen sagt genau aus, dass Techem nicht zu trauen ist. Techem macht was Techem will. Techem setzt Regeln, die von den Kunden einzuhalten sind; Regeln von den Kunden werden einfach ignoriert.
Techem hat so vor ca. 3-4 Jahren sich zum negativen verändert. Ich denke, dass diese Änderung auf Grund einer neuen Firmenführung zustande gekommen ist. Techem baut auf ein finanzoriontiertes Unternehmen. Die Aktionäre sehen nur Dollars. Der Kunde darf zahlen und bleiben auf der Strecke.
Ich kann nur allen davor warnen, Verträge mit Techem abzuschließen. Hier wird man nur abgezockt.
Wer einen ähnlichen Fall vorweisen kann und mit mir in Kontakt treten möchte, dem möchte ich dazu gerne begrüssen.[verkleinern]