Ich habe mich bei Rechtsanwälten Weihrauch & Mehr, Hr. Mehr, beraten lassen. Aufgrund meiner ersten und definitiv letzten Erfahrung ist sogar ein Stern viel zu viel.
Für einen „Gegenstandwert“ in Höhe von Insgesamt 400 Euro wurde mir eine Rechnung in Höhe von 1009 Euro gestellt! Nach Beanstandung der Rechnung wurde der Betrag auf glatte 500 Euro geändert.Über die nicht berechtigten Gebühren wird mit RA Weihrauch und Mehr nun gerichtlich gestritten.
Auf meine Fragen zu den möglichen Kosten (zwei Mal) hat Hr. Mehr in beiden Male geantwortet: „es wird nicht viel sein“.
Fazit: Lieber gar keinen Anwalt als RA Martin Mehr.
MfG
Nassaj
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