Wir bekamen zur Hochzeit einen Trockner geschenkt. Den haben wir nur selten genutzt aber zum kurz antrocknen der Wäsche,
damit man weniger bügeln muss, war er prima, oder wenn wenn tatsächlich mal was ganz dringend gebraucht wurde.
Immerhin hat hat er über 30 Jahre gehalten. Dann hat vor allem meine Frau gesagt, dass wir auch ohne auskommen. Stromfresser und so.
Aber mit der Zeit hat sich herausgestellt.......siehe oben.
Wir haben dann die aktuellen Angebote verglichen. Es war schnell... weiterlesen klar: wir den aus dem Angebot von Selgros, wegen A+++ - Stromfresser und so...
Und hier fängt die eigentliche Geschichte erst an. Wir haben das Ding bei Selgros geholt, ins Auto und in den Keller gewuchtet und ausgepackt.
In der mitgelieferten Anleitung, die n der Trommel lag, stand, dass der Trockner nur A++ hat. Hier nun der Schriftverkehr zwischen Selgros uns mir:
wir haben heute im Selgrosmarkt in Filderstadt einen Zanussi Wärmepumpentrockner ZDH8353W gekauft.
In dem Prospekt, mit dem Sie den Trockner bewerben, ist ausgewiesen, dass er der Energieeffizienzklasse A+++ angehört. Nachdem wir den Trockner ausgepackt haben, haben wir in den Unterlagen des Trockners festgestellt, dass er nur der Energieeffizienzklasse A++ angehört.
Wäre Ihre Werbung korrekt gewesen, hätten wir diesen Trockner nicht gekauft.
Welche Möglichkeiten zur Lösung des Problems sehen Sie?
Es tut uns Leid das sie ein Problem mit ihrem Gerät haben.
Im Prospekt war ein Druckfehler.
Dieser war aber bei dem Gerät in der Abteilung ausgewiesen.
Wenn sie das Gerät nicht behalten möchten, bringen sie es bald möglich zu uns zurück und sie erhalten dann eine Gutschrift.
genau so stellen wir uns eine kundenfreundliche Aktion vor. Bei Ihnen unterläuft ein Fehler und der Kunde hat die Rennerei und Schlepperei und bei Ihnen ist der Umsatz trotzdem sicher.
Dass der Fehler am Gerät in der Abteilung ausgewiesen war, nützt nichts, da wir einen Mitarbeiter mittels dem Prospekt nach dem Gerät gefragt haben.
Unser Gegenvorschlag wäre, dass Sie das Gerät abholen und uns den Rechnungsbetrag zurücküberweisen.
Sehr geehrter Herr Reutter.
Ich muss ihnen leider mitteilen, dass wir keine Möglichkeit haben das Gerät abzuholen.
Sie müssen es zurückbringen und sie bekommen bei uns im Haus das Geld ausbezahlt.
Es tut mir leid aber wir müssen es leider so machen.
Sehr geehrte Frau Kxxxxch,
ob Sie eine Möglichkeit haben, das Gerät abzuholen oder nicht, sei einmal dahingestellt, es ist für uns irrelevant. Es gibt Firmen, die das gerne für Sie erledigen.
Sie haben in Ihrem Prospekt zugesichert, dass der Trockner die Eigenschaft A+++ erfüllt, was er aber definitiv nicht erfüllt.
Die Verbraucherzentrale hat uns geraten, Ihnen dazu die Lektüre des §439 BGB, Abs. 2 zu empfehlen.
Entweder Sie lassen das Gerät innerhalb der nächsten zwei Wochen abholen und erstatten uns den Kaufpreis, oder wir übergeben die Sache unserem Rechtsanwalt und fragen im Netz einmal nach, welchen Anklang dieses Verhalten Kunden gegenüber findet.
Irgendwie habe ich noch auf ein Weihnachtsmärchen gehofft, oder sonst etwas, aber bei Selgros steht man wohl nicht so gern zu seinen Fehlern und lässt das lieber die Kunden ausbaden. Jedenfalls werde ich wohl nächste Woche meine Rechtsschutzversicherung anrufen müssen und die nächsten Schritte einleiten.[verkleinern]