Es gibt wiederhokt Unklarheiten welche Rechte User haben und ob diese prinzipiell beachtet werden müssen. Auch dürfte sich öfter die Frage stellen, was erlaubt die Netiquette / erlauben die Portalregeln.
Wenn ein großes Portal etwas verhindert nicht zulässt hat das gute Gründe und ist meiner Meinung nach eine Grundsatzdiskussion wert.
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Sind User-Rechte zu achten?
Der Beitrag wurde zuletzt geändert
02 Check
schreibt:
.. Screenshot mit Avatar
Mir wurden Informationen zugespielt die besagen, WhatsApp unterbindet Screenshots. Diese Info/ Mitteilung habe ich noch nicht ausführlich geprüft, finde diese aber jetzt schon supi.
Die Meldung: ..
Pressedienst Zitat "Screenshot von Profilbild nicht mehr möglich WhatsApp sperrt diese Funktion."
Warum?
Nun, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen. Denke auch GL hat ein Interesse daran die Privatsphäre der Nutzer ausreichend zu schützen.
Was mir bisher bekannt geworden ist: . .
"Veröffentlichen von Bildnissen (§ 201a Strafgesetzbuch) kommt als schutzwürdig in Betracht.
Zeigt ein Screenshot jedoch fremde, geschützte Inhalte, bleibt der Verstoß gegen das Urheberrecht bestehen.
Sowohl die Weiterleitung, als auch das unbefugte Abfotografieren bzw. die Anfertigung von Screenshots als auch die Veröffentlichung dieser vertraulichen Aufzeichnungen tangiert das Allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Kann man jemanden wegen Screenshots anzeigen?
Fakt ist, beinhaltet ein Screenshot Namen oder abgebildete Personen, so unterliegen diese Teile dem Persönlichkeitsrecht Dritter.
Das ist beachtlich und wird von mir noch nachgearbeitet. Denn in meinem Avatar steht "02 Check", mein kompletter Username. Und ein User hat Screenshots eingestellt, wo mein Avatar zunächst zu sehen war. Später wurden die Avatar,s wohl entfernt. Dies beweist, der Screenshot ist beweise untauglich, da diese vermutlich erheblich nachbearbeitet wurden.
Ja, ich Stelle dieses Thema zur Diskussion.
Mir wurden Informationen zugespielt die besagen, WhatsApp unterbindet Screenshots. Diese Info/ Mitteilung habe ich noch nicht ausführlich geprüft, finde diese aber jetzt schon supi.
Die Meldung: ..
Pressedienst Zitat "Screenshot von Profilbild nicht mehr möglich WhatsApp sperrt diese Funktion."
Warum?
Nun, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen. Denke auch GL hat ein Interesse daran die Privatsphäre der Nutzer ausreichend zu schützen.
Was mir bisher bekannt geworden ist: . .
"Veröffentlichen von Bildnissen (§ 201a Strafgesetzbuch) kommt als schutzwürdig in Betracht.
Zeigt ein Screenshot jedoch fremde, geschützte Inhalte, bleibt der Verstoß gegen das Urheberrecht bestehen.
Sowohl die Weiterleitung, als auch das unbefugte Abfotografieren bzw. die Anfertigung von Screenshots als auch die Veröffentlichung dieser vertraulichen Aufzeichnungen tangiert das Allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Kann man jemanden wegen Screenshots anzeigen?
Fakt ist, beinhaltet ein Screenshot Namen oder abgebildete Personen, so unterliegen diese Teile dem Persönlichkeitsrecht Dritter.
Das ist beachtlich und wird von mir noch nachgearbeitet. Denn in meinem Avatar steht "02 Check", mein kompletter Username. Und ein User hat Screenshots eingestellt, wo mein Avatar zunächst zu sehen war. Später wurden die Avatar,s wohl entfernt. Dies beweist, der Screenshot ist beweise untauglich, da diese vermutlich erheblich nachbearbeitet wurden.
Ja, ich Stelle dieses Thema zur Diskussion.
Der Beitrag wurde zuletzt geändert
grubmard
schreibt:
Die Rechte und Pflichten der User sind unter "Community - Netiquette" klar dargelegt.
Von daher ist meiner Meinung nach dieser Thread unnötig und dient nur dem Zweck der Selbstbeweihräucherung des Threadinhabers und seiner Befindlichkeiten, mit denen er uns schon x-mal im Forum und in Kommentaren unter Bewertungen (als es diese Funktion noch gab) beglückt hat.
Ich reiche den Thread mal ans Team weiter ....
Von daher ist meiner Meinung nach dieser Thread unnötig und dient nur dem Zweck der Selbstbeweihräucherung des Threadinhabers und seiner Befindlichkeiten, mit denen er uns schon x-mal im Forum und in Kommentaren unter Bewertungen (als es diese Funktion noch gab) beglückt hat.
Ich reiche den Thread mal ans Team weiter ....
Der Beitrag von 02 Check
wurde unterdrückt, weil er gegen die golocal Nettiquette verstieß.
Der Beitrag von 02 Check
wurde unterdrückt, weil er gegen die golocal Nettiquette verstieß.
02 Check
sagt:
..
Wie meine Wortbeiträge sollen gegen den Portal Knigge verstoßen haben?
Wirklich?
Fakt ist dafür gibt es keine Beweise!
Wie meine Wortbeiträge sollen gegen den Portal Knigge verstoßen haben?
Wirklich?
Fakt ist dafür gibt es keine Beweise!
Der Beitrag von 02 Check
wurde unterdrückt, weil er gegen die golocal Nettiquette verstieß.
FalkdS
„Einwohner“ schreibt:
Warum nur werden von einem User so viele Kommentare aus dem Rennen genommen?
Vielleicht sollte man nicht so viel nach außen Treten und mal an seine eigene Nase fassen, auch Tipps und Hinweise von anderen Usern annehmen ist nicht gegen die Netiquette....
Vielleicht sollte man nicht so viel nach außen Treten und mal an seine eigene Nase fassen, auch Tipps und Hinweise von anderen Usern annehmen ist nicht gegen die Netiquette....
02 Check
meint:
..
Ganz einfach, man kann sie anonym unterdrücken und muss sich dafür nicht rechtfertigen!
Es wurde aber auch schon ein unterdrückter Kommentar wieder sichtbar gemacht. Beweis dafür dass das das Unterdrücken auch als "Strafeaktion" eingesetzt werden kann.
Ganz einfach, man kann sie anonym unterdrücken und muss sich dafür nicht rechtfertigen!
Es wurde aber auch schon ein unterdrückter Kommentar wieder sichtbar gemacht. Beweis dafür dass das das Unterdrücken auch als "Strafeaktion" eingesetzt werden kann.