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Was sind die rechtlichen Grenzen beim Hochladen von Fotos in sozialen Netzwerken?

02 Check
schreibt:
..
Das geltende und beachtliche Recht verstehe ich so, dass ein Museum das Recht das Fotografieren von ausgestellten Bildern zu verbieten, auch wenn diese älter als 70 Jahre sind. Dies besonders dann, wenn die Fotos im WWW gewerblich gezeigt werden.
Da hier im Portal dutzende solcher Fotos gezeigt werden, stellt sich die Frage wurde da rechtliche Grenzen überschritten?
Das sollte doch Mal geprüftwerden, um kosten bewährte Abmahnungen zu vermeiden.
Das geltende und beachtliche Recht verstehe ich so, dass ein Museum das Recht das Fotografieren von ausgestellten Bildern zu verbieten, auch wenn diese älter als 70 Jahre sind. Dies besonders dann, wenn die Fotos im WWW gewerblich gezeigt werden.
Da hier im Portal dutzende solcher Fotos gezeigt werden, stellt sich die Frage wurde da rechtliche Grenzen überschritten?
Das sollte doch Mal geprüftwerden, um kosten bewährte Abmahnungen zu vermeiden.

FalkdS
„Einwohner“ meint:
Offensichtlich macht sich hier ein User
mit dem ständigen wiederholen seine Meinung in verschiedenen Formulierungsvarianten
glücklich.
Fällt es nicht auf, dass keine „gefällt mir“ anklickt?
mit dem ständigen wiederholen seine Meinung in verschiedenen Formulierungsvarianten
glücklich.
Fällt es nicht auf, dass keine „gefällt mir“ anklickt?

02 Check
sagt:
..
Vermutlich das Recht begrenzt, dass auf Bilder die Personen deutlich gezeigt werden, Kennzeichen von Fahrzeugen zu lesen sind oder Karten und Drucke gezeigt werden. Es gilt zu klären ob hier Rechte missachtet und so verletzt werden.
Vermutlich das Recht begrenzt, dass auf Bilder die Personen deutlich gezeigt werden, Kennzeichen von Fahrzeugen zu lesen sind oder Karten und Drucke gezeigt werden. Es gilt zu klären ob hier Rechte missachtet und so verletzt werden.
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