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Was sind die rechtlichen Grenzen beim Hochladen von Fotos in sozialen Netzwerken?

Benutzerfoto
02 Check schreibt:

..
Das geltende und beachtliche Recht verstehe ich so, dass ein Museum das Recht das Fotografieren von ausgestellten Bildern zu verbieten, auch wenn diese älter als 70 Jahre sind. Dies besonders dann, wenn die Fotos im WWW gewerblich gezeigt werden.

Da hier im Portal dutzende solcher Fotos gezeigt werden, stellt sich die Frage wurde da rechtliche Grenzen überschritten?

Das sollte doch Mal geprüftwerden, um kosten bewährte Abmahnungen zu vermeiden.

walkingwomen Das geht dich nun wirklich einen feuchten Kehrricht an. Du hast es nicht zu verantworten.
02 Check ..
Wie dem Portal zuarbeiten soll negativ sein?

Habe die Sorge es könnten Bilder abgemahnt werden. Einige sind schon 5 Jahre im Portal. Da könnten laut Liste über 2000 Euro fällig werden.

Was ist Verkehr daran darauf deutlich hinzuweisen und entsprechend vorzutragen?
Calendula @ walkingwomen: Du sprichst mir aus der Seele!
Aber wie oft wir das auch sagen, er scheint es nicht begreifen zu können.

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FalkdS  „Einwohner“ meint:

Offensichtlich macht sich hier ein User
mit dem ständigen wiederholen seine Meinung in verschiedenen Formulierungsvarianten
glücklich.
Fällt es nicht auf, dass keine „gefällt mir“ anklickt?


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02 Check sagt:

..

Vermutlich das Recht begrenzt, dass auf Bilder die Personen deutlich gezeigt werden, Kennzeichen von Fahrzeugen zu lesen sind oder Karten und Drucke gezeigt werden. Es gilt zu klären ob hier Rechte missachtet und so verletzt werden.


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