Durch die Corona Einreise Verbote in Cuba/Havanna im Oktober 2020 durch unseren Reiseveranstalter Cuba Bydy konnten wir den Flug nicht antreten.
Nun müsen wir über ein Rechtsanwaltsbüro bei Iberia einklagen.
Iberia hat die Rückzahlung bis heute nicht bestätigt und den Vollstreckungsbescheid an ihre Adresse
mit der Begründung Adressat unter der Frankfurter Adresse nicht zu ermitteln abgelehnt.
Das Verfahren meines Anwaltes läuft.
Ich binn gespannt ob hier Antwort kommt.
Krüger/Lehmann
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