Nach Vertragsschluß erfüllt die Nexway GmbH die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht. Die vorgetäuschte Beschäftigung trifft nicht die beim gegenwärtigen Technologiestand zu erwartenden Arbeiten. Ich rate bei den gegenwärtigen Beschäftigten von einem Vertrag mit der Nexway GmbH im hessischen Frankfurt am Main ab.
Die von der Deutschen Telekom AG geführte Ausgründung "Nexway GmbH" war in deren Haftungsbeschränkung im hessischen Frankfurt am Main zu keiner im Geschäftsverkehr üblichen... weiterlesen
Mitwirkungspflicht in dem Umfang bereit, auch nur im Ansatz charakterlich und fachlich geschulte Mitarbeiter in dem vertraglich vereinbarten Umfang mit der Wahrnehmung deren vertraglichen Pflichten zu stellen.
Nach diesem und anderen Unzulänglichkeiten fiel auf der Webseite eines Angebots-Portals im www-Teil des Internets der Zusatz "von der Deutschen Telekom AG empfohlen" weg.
Dieser Wegfall hat jedoch nicht den Wegfall der Weisungs- und Entscheidungsführung durch die Deutsche Telekom AG zur Folge.
Diese Bewertung ist zur Vereinfachung im Geschäftsverkehr als Firmenauskunft zu betrachten.
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