Leider war Frau Dickenberger nach dem ersten Anschreiben an den Verfahrensgegner nicht mehr zu erreichen. Weder auf Emails, Anrufe noch auf Nachrichten auf ihren Anrufbeantworter hat sie reagiert. Dadurch hatte ich das Risiko, wichtige Fristen zu versäumen und Verfahrensfehler zu begehen. Das Schreiben, welches Sie an den Verfahrensgegner verfasste war darüber hinaus bezüglich Rechtschreibung und Grammatik stark optimierungsbedürftig. Aber das war bezüglich des schlechten Gesamtbildes im... weiterlesen
Der Beitrag wurde zuletzt geändert