Nach einem Todesfall in meiner Familie vor einigen Wochen stellte mir die Praxis Krause in Friesoythe für die Ausstellung des Totenscheins pauschal 250,-€ in Rechnung. Weil niemand in der Familie eine Ahnung hatte, wie teuer eine solche Bescheinigung wirklich ist, kam uns der Hinweis des Bestattungsinstituts gerade recht. Der Bestatter, über den die Rechnung gelaufen war, teilte uns mit, dass es durchaus sinnvoll sein könnte, diese Arztrechnung zu überprüfen, was ich auch tat. Die... weiterlesen entscheidenden Hinweise bekam ich beim Blick in die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Zunächst einmal ist es für die trauernden Angehörigen wichtig zu wissen, dass Ärzte nicht befugt sind, Pauschalbeträge für derartige Bescheinigungen zu verlangen. Gemäß Ziffer 100 der GOÄ ist die Untersuchung eines Toten einschließlich Feststellung des Todes und Ausstellung des Leichenschauscheines mit 14,57 € beim einfachen Satz abzurechnen. Im Normalfall kann aber auch der 2,3fache Satz berechnet werden, das wären dann maximal 33,51 €.
Nachdem ich die Rechnung dem Arzt gegenüber mit Hinweis auf die GOÄ entsprechend bemängelt hatte, kam einige Tage später die Entschuldigung, es habe sich um ein Versehen gehandelt, und ob ich mit einem Betrag von 50,- € einverstanden wäre. Ich kam mir vor, wie auf einem Basar. Ein solches Verhalten eines Arztes trauernden Menschen gegenüber ist absolut inakzeptabel. Ich hoffe, dass dahinter kein System steckt, ... pfuii Deibel ...[verkleinern]