Wer mit sexistischen Darstellungen wirbt, sollte auch nicht für den Kachelofen angeheuert werden.
Auszug Dt. Werberat:
Wir können Ihnen mitteilen, dass eine inhaltsgleiche Werbemaßnahme desselben Unternehmens bereits Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens vor dem Deutschen Werberat war. In diesem Rahmen wurde das werbende Unternehmen im Jahr 2016 öffentlich gerügt. Diese Rüge halten wir aufrecht. Die Pressemeldung zur Öffentlichen Rüge können Sie unter... weiterlesen
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