Das man die verstobene waschen und offne verletzungen verschließen muss. Die verstobene anziehen und auch den Mund und Augen schließt, dass man die Särge anfertigt, auch die Beratung der angehörigen. dass abholen der Verstobenen, auch bei einen Verbrechen, die verstobenen in die Rechtsmedizin zu bringen. die Verstobenen ins Krematorium zu bringen. Die Bestattugen zu planen mit den angehörigen. Bis zum Schluss, sprich bei der Beerdigung den Angehörigen bei Seite zu Stehen. Nach der Bestattung, das Grab zu Schließen.
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