Hallo
Seit mehr als 25 Jahre wohne und lebe ich in der "ruhigen" SAGA Siedlung in Hamburg Bramfeld. Die SAGA ist die grösste stadteigene Wohnungsbaugesellschaft Hamburgs und hatte sich vor Jahren mit der GWG zusammengetan.
Meine Siedlung liegt in zwei Einflugschneisen zu Krankenhäusern, einem Polizeikommissariat und der FF Bramfeld. Da kommt nachts Freude auf, wenn die Rettungsfahrzeuge nachts mit Martinshorn durch die Gegend fahren.
Aber es gibt hier auch eine Menge Vögel. Grosse... weiterlesen schwarze Rabenvögel, Elstern und Tauben. Aber auch viele kleine Singvögel, die mit ihrem Gezwitscher schon früh morgens beginnen. Es ist herrlich, so geweckt zu werden.
Nun gibt es in der Siedlung diverse Häuser mit 2 Etagen und 4 Häuser mit 6 Etagen. An den Wänden war eine Hausbegrünung in Form von Wildem Wein und Efeu angebracht und die Pflanzen rankten sich an Stahlseilen in die Höhe. Obwohl viele Vögel darin Nester hatten, liess die SAGA die Hausbegrünung im letzten Jahr entfernen.
Das störte unsere Spechte und sie begannen sich in den Hausfassaden der höheren Häuser Nisthöhlen zu bohren. Darin richteten sich auch andere Singvögel, wie Stare, Amseln und Drosseln ein. Bis zu 10 Löcher befanden sich in den 20 cm stark isolierten Fassaden und das störte die SAGA.
Sie beauftragte eine Fassadenfirma, die mit einer Arbeitsbühne (Steiger von 15 Meter Länge) anrückte und die Nisthöhlen mittels Bauschaum verschlossen. Das war nicht in Ordnung, weil die Vögel ja zur Zeit mit der Brut beschäftigt sind. Nachdem die Arbeiten beendet waren, schwirrten viele kleine Singvögel um die verschlossenen Nisthöhlen und schimpften lautstark.
Ich rief beim NABU an und erkundigte mich. Da sie für diesen Naturfrevel keine Sanktionen erlassen können, verwiesen sie mich an die Umwelt- und Naturschutzbehörde, denn nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es bei Strafe verboten Nester von artengeschützten Vögeln, auch ausserhalb der Brutzeit zu zerstören.
(§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten)
(1) Es ist verboten,
1.
wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2.
wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3.
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4.
wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören
Ich rief nun die Umweltbehörde Naturschutz- und Artenreferat an und teilten ihnen meine Beobachtungen mit. Sie waren empört über die Aktion der SAGA, und nahmen telefonisch meine Daten und den Sachverhalt auf. Somit schien es für mich erledigt zu sein.
Als ich nun mit dem Auto wieder in Richtung meiner Wohnung fuhr, klingelte mein Handy und die Sachgebietsleiterin der Artenschutzreferates rief mich an und wollte die Meldung aus erster Hand hören, damit sie Massnahmen gegen die SAGA ergreifen können. Sollten sich Gelege in den Nisthöhlen befunden haben, so ist es ja eh zu spät, weil der Bauschaum schnell aushärtet.
Man wollte mir nach der Begehung Kenntnis vom Verlauf geben.[verkleinern]