Deutliche Verzögerung bei der Entlassung aus dem Grundbuch, dadurch konnte die Fälligkeitsmitteilung an den Käufer der Immobilie seitens des Notar‘s nicht ausgestellt werden.
Und somit der Kaufpreis nicht fließen.
Da ich diesen Betrag zur Ablösung anderer Verbindlichkeiten benötige droht nun die Insovenz meiner Firma und damit auch meine Privatinsolvenz.
Der Beitrag wurde zuletzt geändert