Ich kann vom Autohaus Eurostar in Hamm nur DRINGEND ABRATEN!
Im Februar 2015 habe ich dort einen gebrauchten SEAT Leon TDI gekauft. Der Verkäufer versicherte mir und meinem ebenfalls anwesenden Schwiegervater auf Nachfrage ausdrücklich, dass er unfallfrei sei. Auch im Kaufvertrag fand sich keinerlei Hinweis auf einen Unfall-Altschaden, lediglich folgende Passage war dort vermerkt: "Für eventuelle Nachlackierungen oder Unfallschäden kann die Firma Eurostar nicht haften. Im Zuge der... weiterlesen
Aufbereitung können Nachlackierungen/Reparaturen/Smartrepair stattfinden. Nachlackierungen bekannt." Wir haben uns bei dem Verkäufer erkundigt, was genau mit diesen "Nachlackierungen" gemeint sei, und er sagte uns, es würde sich um ganz normalen Steinschlag auf der Motorhaube handeln, den man nachgebessert habe. Damit schien für uns alles in Ordnung. Wir vereinbarten einen Probefahrt-Termin, der ebenfalls ohne Beanstandungen lief, also unterzeichnete ich den Kaufvertrag.
Einen Tag nach Abholung des Fahrzeugs habe ich es zu einer Kfz-Werkstatt in meiner Nähe gebracht, um Winterreifen aufziehen zu lassen. Dabei kam etwas Erstaunliches heraus: der zuständige Kfz-Meister teilte mir mit, dass er bei dem Fahrzeug einen schweren, weder sach- noch fachgerecht reparierten Unfall-Altschaden entdeckt habe (er bezeichnete es als "Spachtelarbeit"), der sich nahezu über die gesamte linke Fahrzeugseite zog, beide Türen sowie die B-Säule, das Dach und die Motorhaube einschloss. Die hintere Achse war zudem verzogen. Das war ein Schock! Ich bin sofort zu der Werkstatt gefahren und habe mir den Fund zeigen lassen. Dann habe ich das Autohaus Eurostar kontaktiert, um die Sache zu klären. Ich wurde mit dem Chef verbunden, der komplett auf stur stellte und die Existenz eines schweren Alt-Unfallschadens rundherum leugnete. Als Resultat habe ich sofort meinen Anwalt in die Sache eingeschaltet, um den Kaufvertrag anzufechten und eine Rücknahme des Fahrzeugs und eine Erstattung der Kaufsumme zu erreichen.
Das Autohaus Eurostar hat auch auf diesem Weg jede Unfallbeschaffenheit des Fahrzeugs und jede Kenntnis einer solchen rigoros abgestritten. Die Aussage des Kfz-Meisters wurde als unzureichend abgetan und man behauptete, man habe angeblich nie eine Unfallfreiheit zugesichert (was nicht stimmte). Außerdem verwies man auf die schwammige Formulierung im Kaufvertrag, die ich oben erwähnt habe, diese würde angeblich einen Haftungsausschuss des Autohauses bei Unfall-Altschäden darstellen (was nicht der Fall ist). Zudem wurde behauptet, man hätte mich vor dem Kauf dazu ermutigt, das Fahrzeug bei der DEKRA auf Unfall-Altschäden hin prüfen zu lassen (was nie passiert war).
So ging das über ein halbes Jahr lang! Ich habe mir in dieser Zeit die Mühe gemacht, die Vorbesitzer des Fahrzeugs ausfindig zu machen. Einer dieser Vorbesitzer erinnerte sich an das Fahrzeug und auch an den Unfall: seine Frau hatte das Fahrzeug damals gefahren und den besagten Unfall im Jahre 2010 gehabt. Er konnte die Angaben des Kfz-Meisters voll und ganz bestätigen und ließ mir sogar ein detailliertes Schadensgutachten zukommen. Dort wurde der Schaden als "wirtschaftlicher Totalschaden" (!) bezeichnet und die Reparaturkosten auf fast 12.000 Euro (!) geschätzt.
Mein Anwalt reichte dem Autohaus Eurostar diese Information weiter, doch auch das führte zu keinem Sinneswandel. Die Unfallbeschaffenheit wurde weiterhin bestritten. So saß ich also in dieser Zeit auf einem Fahrzeug mit schwerem, unsachgemäß repariertem Unfallschaden, was mehr als ärgerlich war, da ich beruflich auf ein Auto angewiesen bin und viel fahren muss. Mir blieb nichts anderes übrig, als schließlich Klage einzureichen. Jeder außergerichtliche Klärungsversuch brachte kein Ergebnis.
Der Prozess fand im Oktober 2015 vor dem LG Dortmund statt (AZ: 4 O 101/15). Der ausdrücklich vom Gericht vorgeladene Chef des Autohauses blieb der Verhandlung kurzerhand unentschuldigt fern (nicht einmal sein Anwalt wusste, wo sein Mandant war und ob er überhaupt noch kommen würde!). Nichtsdestotrotz stritt die Gegenseite zunächst weiterhin die Unfall-Beschaffenheit des Fahrzeugs ab und behauptete, es würde sich nur um oberflächliche Nachlackierungen handeln. Erst als der vorsitzende Richter das Schadensgutachten des Vorbesitzers zur Sprache brachte und ausdrücklich darauf hinwies, dass es sich hierbei definitiv NICHT um einen Bagatellschaden handelte, da erkannte die Gegenseite den Unfallschaden an. Paradoxerweise behauptete der Gegenanwalt nun, dass hier nicht etwa ein Fehlverhalten des Autohauses Eurostar vorliegen würde, sondern - im Gegenteil - von mir als Käufer! Ich hätte nämlich, so seine Behauptung, meine Pflichten als Käufer grob fahrlässig verletzt, weil ich das angeblich vorgeschlagene DEKRA-Gutachten nicht habe machen lassen, und das, obwohl die im Kaufvertrag vermerkten "Nachlackierungen" theoretisch auf einen Unfall-Altschaden hätten hinweisen können. Dem Autohaus Eurostar sei jedenfalls kein Unfall-Altschaden bekannt gewesen, man habe das Fahrzeug überhaupt nicht auf einen solchen hin geprüft. Dies hätte man mir aber angeblich vor dem Kauf mitgeteilt (was überhaupt nicht stimmte, im Gegenteil).
Diese Argumentation hat der vorsitzende Richter nicht durchgehen lassen. Er betonte, dass ein professioneller Verkäufer wie das Autohaus Eurostar von Gesetzes Wegen zur Prüfung von Gebrauchtfahrzeugen auf Unfall-Altschäden verpflichtet ist und diese Verantwortung nicht einfach auf den Kunden abwälzen kann, erst recht nicht mit einer so schwammigen Formulierung wie derjenigen im Kaufvertrag. Außerdem hätte ein professioneller Händler einen so schweren Altschaden erkennen müssen.
Der Richter schlug einen Vergleich vor, sprich: das Auto wäre zurück gegangen und die Anwalts- und Gerichtskosten wären zu gleichen Teilen von mir und dem Autohaus Eurostar gezahlt worden. Ich hätte mich damit - wenn auch widerwillig - einverstanden erklärt, die Gegenseite hat aber abgelehnt! Per Telefon ließ der Chef des Autohauses dem Gericht ausrichten, er würde sich lieber "verurteilen lassen" (wörtliches Zitat!) als auf einen Vergleich einzugehen.
So kam es dann auch. Das Urteil wurde gefällt, ich bekam praktisch zu 100% Recht, der Kaufvertrag wurde als null und nichtig erklärt und das Autohaus Eurostar wurde zur Zurücknahme des Fahrzeugs, zur Erstattung des Kaufpreises sowie zur Übernahme sämtlicher Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten nebst Zinsen verurteilt.
Damit war das Thema leider immer noch nicht zu Ende! Die Gegenseite ließ die Frist für eine Berufung ohne Reaktion verstreichen. Damit war das Urteil rechtskräftig. Mein Anwalt forderte daher das Autohaus Eurostar auf, seinen Pflichten nachzukommen und das Fahrzeug bis zum Ablauf einer Frist zurückzunehmen und die Kaufsumme und die angefallenen Kosten gemäß dem Urteil zu erstatten.
Reaktion: Gar keine!
Also wurde die Zwangsvollstreckung angedroht. Reaktion des Autohauses: wieder nichts!
Seit dem Prozess sind jetzt fast 9 Monate vergangen und ich warte immer noch auf mein Geld bzw. auf die Rücknahme des Fahrzeugs – trotz rechtskräftigem Gerichtsurteil!
Aus diesem Grund kann ich als Fazit nur sagen: FINGER WEG von diesem Händler! Seriös sieht anders aus!
Sollte übrigens das Autohaus Eurostar auf einer Änderung oder sogar Löschung dieser Bewertung bestehen (was ich mir nach den bisherigen Erfahrungen gut vorstellen kann), dann möchte ich nochmals ausdrücklich unterstreichen, dass ich jede hier getätigte Behauptung mit entsprechenden Anwaltsschreiben, Gerichtsunterlagen und Zeugenaussagen lückenlos belegen kann. Sollte also diese Bewertung angefochten werden, dann stehe ich jederzeit Rede und Antwort und kann alles hier Gesagte beweisen!
------------
NACHTRAG (27.05.2016):
Es ist schon erstaunlich, wie vorhersehbar manche Menschen sind: die Eurostar hat tatsächlich bei GoLocal die Löschung dieser Kritik gefordert! In der Nachricht des GoLocal-Teams heißt es hierzu (Zitat):
"[...] Wir möchten Dir mitteilen, dass wir zu Deiner Bewertung eine Beschwerde der betroffenen Location erhalten haben. In seiner Beschwerde hat der Locationinhaber behauptet, Deine Ausführungen seien unwahr. Insbesondere schreibt er: Das, was hier geschildert wird ist falsch und gelogen. Wir hben kundenfreundlich gehandelt und das Fahrzeug am Ende freiwillig zurückgenommen, da uns der Kunde leid getan hat. [...] "
Diese Behauptung ist schon sehr amüsant, da das betreffende Fahrzeug bis heute bei mir in der Garage steht - unverändert seit September 2015! Hier ein Foto von heute mit der Fahrgestell-Nr. und meinem Personalausweis:
http://img4web.com/view/J9X8P8
Und hier ein Foto des Kaufvertrags des Fahrzeugs vom Februar 2015, ebenfalls mit der Fahrgestell-Nr.:
http://img4web.com/view/X9FGXK
Und hier der KFZ-Brief des Fahrzeugs zum Vergleich, der logischerweise auch noch in meinem Besitz ist:
http://img4web.com/view/2UT3Y5
Davon abgesehen habe ich außerdem noch folgende Beweise für den Wahrheitsgehalt meiner Kritik:
(1) Gerichtsurteil
Ein gültiges Gerichtsurteil des Landgerichts Dortmund vom 02.10.2015 (AZ: 4 O 101/15), in dem es beim Urteil heißt (Zitat):
"[...] Die Beklagte (also das Autohaus Eurostar, Anm. des Autors) wird verurteilt, an den Kläger (also mich, Anm. des Autors) [...] € [...] zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2015 Zug um Zug gegen Rückgabe des PKW Seat Leon 2.0 TDI, Farbe Emotionrot mit der Fahrgestellnummer VSSZZZ1PZ6R038791 zu zahlen.
[...]
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des oben näher benannten PKWs in Verzug befindet."
Hier ein Scan der ersten beiden Seiten des Urteils als Beweis:
http://img4web.com/view/JVVEFG
http://img4web.com/view/1V92PY
Das Urteil beschreibt den Ablauf der Sache im Detail und belegt meine Kritik vollumfänglich.
Die vollständige Urteilsabschrift lasse ich jedem gene auf Anfrage zukommen, bzw. meinem Wissen nach kann sie unter Angabe des o.g. Aktenzeichens beim LG Dortmund eingesehen werden.
(2) Zeugen
Mein Schwiegervater Georg Born kann den Verlauf der Verkaufsgespräche im Detail bestätigen, da er jedesmal mit dabei war.
Der KFZ-Meister Ulrich Schiefele (Sellhorststraße 8, 45879 Gelsenkirchen) war derjenige, der den Unfallschaden an dem Fahrzeug entdeckt und dokumentiert hat. Er kann ferner den Ablauf und Inhalt des Telefongesprächs mit dem Chef des Autohauses Eurostar bezeugen, da er mit anwesend war bzw. auch selbst mit telefoniert hat.
(3) Anwalt & Anwaltsschreiben
Ich wurde in dieser Sache vertreten durch Herrn Marcus Barein von der Anwaltskanzlei Ostermann & Kollegen (Cranger Str. 300, 45891 Gelsenkirchen):
http://www.kanzlei-ostermann.de/marcus-barein.php
Dieser kann meine Aussagen vollumfänglich bestätigen, ebenso auch, dass sich das Fahrzeug nach wie vor bei mir befindet und sich die Eurostar mit der Rücknahme des Fahrzeugs und mit der Zahlung des Geldes bis heute im Verzug befindet und daher die Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde.
Ferner liegen mir sämtliche Briefe vor, die zwischen den beiden Anwaltsparteien (also zwischen meinem Anwalt und dem Anwalt der Eurostar) in dieser Sache gesendet wurden, die ebenfalls meine Kritik vollumfänglich belegen.
So, und jetzt erlaube ich mir noch, den Spieß einmal umzudrehen und zu fragen:
Wenn die Eurostar behauptet, meine Kritik sei gelogen und das Fahrzeug sei längst zurückgenommen, welche Beweise und Belege hat SIE denn für diese Aussage? Nicht nur ich als Kritiker bin in der Beweispflicht, die Eurostar ist es ebenso!
------------
NACHTRAG Nr. 2 (07.07.2016):
Es geschehen doch noch Zeichen und Wunder: Die Eurostar hat sich endlich dazu herabgelassen, das streitgegenständliche Fahrzeug abzuholen und die ausstehenden Geldbeträge vollständig zu bezahlen! Damit geht eine 70 Wochen dauernde Farce zu Ende!
Kurios dabei ist der Umstand, dass der Chef der Eurostar meinem Anwalt gegenüber telefonisch mitgeteilt hat, er habe "aus Trotz" so lange nicht gezahlt, da er sich durch mein Verhalten "ungerecht behandelt" gefühlt hätte. Die dadurch entstandenen Mehrkosten seien ihm egal, denn er könne "es sich leisten". Tja, was soll man dazu noch sagen...?
Im Übrigen habe ich auch auf Autoplenum.de eine negative Bewertung zu diesem Autohaus veröffentlicht, und auch dort hat die Eurostar versucht, diese löschen zu lassen. Mindestens ebenso kurios war die Begründung der Eurostar für diesen Antrag: Man habe das Fahrzeug schon längst zurücknehmen wollen, so die Behauptung, und man hätte meinen Anwalt Zwecks Terminvereinbarung mehrmals angeschrieben, dieser hätte sich aber nicht zurückgemeldet sondern hätte alle Anfragen ignoriert. Bizarr!
Mal schauen, ob die Sache damit tatsächlich und endgültig erledigt ist, oder ob da noch was kommt.[verkleinern]