bafögamt ja hier sollte man auch hinfinden aber es gibt noch was zu sagen Generelle Voraussetzung für die BAföG-Förderung ist, dass die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nimmt und der Ausbildungsabschnitt mindestens ein Schul- oder Studienhalbjahr dauert...........
Der Antragsteller darf zum Beginn der Ausbildung nicht älter als 30 Jahre sein. In Einzelfällen können Ausnahmeregelungen mit dem Amt für Ausbildungsförderung getroffen werden. BAföG erhalten deutsche Staatsangehörigkeit oder Ausländer, die bestimmte Gleichstellungskriterien erfüllen aber hierüber berät euch das Studentenwertk in Heidelberg seh sehr gerne
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Also wer sagt, diejenigen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, sind unfreundlich und gerade die des BaföG-Amts, so muss ich diese Aussage relativieren. Das Studentenwerk in Heidelberg ist von einem sehr kompetenten, geduldigen, zuvorkommenden und freundlichen Personal besetzt. In meinem Fall wurde ich optimal beraten und mir wurden passend zu meiner Studiensituation verschiedene Förderungsvarianten dargestellt. Auch wurde ich "förmlich begleitet", bis alles klappt. Es kommt also nur darauf... weiterlesen