In unserem Fall ging es um ein gerichtlich eingesetztes Gutachten. Der Dekra- Gutachter hatte zu prüfen, ob es sich bei einer defekten Feststellbremse um eine Abnutzung (=kein Gewährleistungsanspruch) oder um einen Mangel (=Gewährleistungsanspruch) handelt. Das Dekra Gutachten von Herrn R. ordnete den Defekt der Abnutzung zu. Soweit haben wir dann auch das Urteil zu unseren Lasten akzeptiert, Unmengen an Gutachtergebühren, Anwalts- und Gerichtskosten bezahlt und unser Auto dann wieder fit... weiterlesen
gemacht. Der ausführenden Werkstatt fiel beim Austausch der Feststellbremse sofort auf, dass diese zu fest angezogen war. Es haben sich Risse im Gehäuse gebildet. Mit der Zeit drang Feuchtigkeit ein und so korrodierte der mechanische Übergang von der Feststellbremse zum Bremssattel= ein eindeutiger Mangel! Auf eine Berufung haben wir nach einiger Abwägung verzichtet: Die vergeudete Lebenszeit, langwieriger Prozesse und ein sich evtl. rechtfertigender Gutachter, der sich selbst für 4200 Euro Gutachterkosten nicht in der Lage sieht, zwei gut erreichbare Schrauben eines streitgegenständlichen Bauteils zu lösen und in der Folge Abnutzung vermuten, wo Mängel vorliegen- nein, das war es uns nicht wert. Rechtlich hat das falsche Gutachten für die Dekra HN Herrn R. leider keine Konsequenzen- dennoch können wir aufgrund unserer Erfahrung vor der Dekra HN nur warnen: Fragwürdige Fachkompetenz und mangelnde Einsatzbereitschaft des Gutachters lassen uns zu dem Schluss kommen: Lieber nicht![verkleinern]