Liebe Sibis,
der Tierarzt musste laut Gesetz so handeln, hätte er dies nicht gemacht, hätte er sich sogar strafbar gemacht, denn er darf z.B. Flohmittel nur an ihn bekannte Tiere abgeben. Siehe auch hier: http://www.hund-katze-maus.net/index.php?id=18&tx_ttnews[tt_news]=15&cHash=e66ad3557ea98802343210669d736ea1 "Apothekenpflichtig sind beinahe alle Medikamente, auch die nicht verschreibungspflichtigen. Aber auch hier ist der Tierarzt mit der Sonderstellung seiner Hausapotheke an die Tatsache... weiterlesen
gebunden, dass er sie nur an von ihm betreute Tiere abgeben darf. Das führt zu der leicht paradoxen Situation, dass Ihnen ein Apotheker einige Tierarzneimittel, nämlich die nicht verschreibungspflichtigen, frei verkaufen darf, ohne das Tier je gesehen zu haben (und meist auch ohne spezielles Wissen um Tierkrankheiten und deren Behandlung), der Tierarzt jedoch nur, wenn sich das betreffende Tier auch in seiner Behandlung befindet. Dies betrifft zwar größtenteils nur Antiparasitika wie Floh-, Zecken-, und Wurmmittel, führt aber immer wieder zu verzweifelten Aussagen in der Sprechstunde wie z.B: »Ich habe meine Katze schon viermal entwurmt, aber sie hat immer noch Würmer.« Danach stellt sich heraus, dass die Katze Bandwürmer hat, die freiverkäufliche ›Wurmpaste‹, aber nur gegen Rundwürmer wirkt. Oder daß das tränende Auge, das in Eigenregie wochenlang erfolglos mit Augentropfen behandelt wurde, nicht wegen einer Bindehautentzündung, sondern wegen eines Fremdkörpers oder einer vereiterten Zahnwurzel tränt."
Ich kann Patrick Niederhofer und sein Team jedenfalls sehr empfehlen. Er arbeitet mit Leib und Seele für die Tiere. Als ich Anfang des Jahres einmal nicht mobil war, hat er sogar nach der Sprechstunde das Medikament persönlich bei mir vorbeigebracht. Das nenne ich Service.
Viele Grüße,
Nina[verkleinern]