Beratung:
Ich fühlte mich nicht gut beraten. Um eine große Ungerechtigkeit zu vermeiden, habe ich selber recherchiert, Argumente zusammen getragen und den Antrag stellen lassen, obwohl sie zunächst davon abriet. Meinem Antrag wurde jedoch stattgegeben.
Sie war wenig engagiert und ich fühlte mich nicht gut vertreten.
Kostentransparenz:
Sie nannte mir zu Anfang Kosten, die nach Abschluss des Scheidungsverfahrens fast zu 50% höher lagen, was knapp 1000 € ausmacht. Als Rechtfertigung schrieb... weiterlesen
sie mir, wenn ich beim Bäcker Brot kaufen würde, würde ich dehalb am nächsten Tag ja auch nicht erwarten, dass die Brötchen kostenlos wären.
Anwälte sind verpflichtet, die Kosten vorher zu nennen. Als Laie kann man nicht wissen, dass der Versorgungsausgleich (der zwingender Bestandteil einer Scheidung ist) und Fragen des Sorgerechts nicht zu einer Scheidung gehören - vorallem, wenn sonst absolut nichts mehr zu regeln ist. Für einen unwichtigen Brief z.B. will sie nun 340,-€ haben. Hätte sie mir gesagt, dass das separat kostet, hätte ich nie zugestimmt, dass sie ihn schreibt.
Den Beschluss des Gerichtes, in dem zusätzlich zu dem Verfahrenswert des Scheidungsverfahrens ein Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich festgelegt wurde (die Grundlage für ihre Honorarforderung), ließ sie mir erst auf Nachfrage zukommen, nachdem die vierwöchige Widerspruchsfrist abgelaufen war.[verkleinern]