Das Verhalten von Involatus ist (klar) rechtswidrig.
Entweder versucht Invoaltus, unzulässige Bearbeitungsgebühren unterzuschieben, oder die Erstattung um etliche (!) Monate mit absolut sinnbefreiten Gründen heruaszuzögern, oder Invoaltus erstattet an den Vermittler (wie Opodo), der dann widerrum nicht reagiert...
Wenn über Opodo gebucht wurde, ist es nicht zulässig, dass Involatus an Opodo überweist, sondern es muss direkt an den Fluggast erstattet werden (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom... weiterlesen
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