Bedauerliche Fehlleistungen. Es kann nach unserer Erfahrung nur in allseitigem Bedauern enden, mit der Reiser Immobilienverwaltung GmbH einen Vertrag abzuschließen. Der Firma wurde schließlich gekündigt – die einzig richtige Entscheidung. Früh wurde klar, dass insbesondere bei falsch berechneten Nebenkostenabrechnungen der Reiser Niederlassung in Berlin, Am Borsigturm, massive Basisdefizite in Fachfragen zur Immobilienwirtschaft vorlagen. Fehl- oder Nichtkenntnis zu Fragen des Mietrechts kamen... weiterlesen
als Eckpunkte fehlender Professionalität dieser Firma hinzu und rundeten das Firmenprofil ab. Schließlich wurde es sogar notwendig, gesondert einen Mitarbeiter einzustellen, der dann die Arbeit der Firma überprüfte, ein absurder Zustand. Wir sind selbst auf eine Buchhalterin zugegangen, die in der Berliner Niederlassung nach kurzer Zeit gekündigt hat, um etwas zu den Hintergründen der zahlreichen Fehler zu erfahren, die sich die Reiser Filiale Berlin immer wieder geleistet hat, und haben einen weiteren, als Buchhalter beschäftigten Mitarbeiter befragt. Bei diesem ergab sich dann auch, dass er auf dem Absprung auf eine andere Stelle war. Fehlergründe, siehe oben: defizitäre Führungskultur, Defizite bei zahlreichen weiteren Arbeitsbedingungen, Falschbesetzungen mit mangelhaft Ausgebildeten oft ohne Fachkenntnisse, chaotische, undurchsichtige Zettelwirtschaft (konnten wir bei der Buchhaltung feststellen, hier Nebenkostenabrechnungen). Die Folgen: hohe Mitarbeiterfluktuation, Liegenlassen dringendster Aufgaben, jedes Jahr massive Eigenarbeit bei den Versuch, Klarheit in Abrechnungsfragen zu erlangen, Nichtbeantwortung von Mieteranliegen trotz Mängelanzeigen, mit der Folgen finanzieller Einbußen für Eigentümer. Die Kündigung erfolgte schließlich, nachdem es zu verbalen Übergriffen durch eine Mitarbeiterin der Buchhaltung und einen ehemaligen Mitarbeiter im Facility Management, den man später auf eine Verwaltungsstelle setzte, auf Mieter gekommen war. Zu allem Überfluss stellten wir eine Jahre andauernde, nicht erlaubte Datenspeicherung fest, die Falschforderungen aufgrund der falschen NK-Abrechnungen unzulässigerweise einfach jahrelang gespeichert hatte, und es war zum unberechtigten Zugriff auf ein Mieterkonto gekommen, obwohl zuvor Abbuchungen widersprochen worden war, so dass Mieter das Recht hatten, die ursprünglich vereinbarte Einzugsermächtigung zurückzuziehen. Die Firma lässt uns fassungslos zurück. Wir raten ab.[verkleinern]