Ich wurde wegen Verstoß gegen § 29 BtMG angeklagt und habe daraufhin Herr Grassl hinzugezogen. Herr Grassl hat mich bereits vorab sehr gut beraten und mit mir eine gemeinsame Vorgehensweise erarbeitet. Vor Gericht führte er die gesamte Verhandlung für mich und hat eine Einstellung des Verfahrens erarbeitet. Ich habe mich bei Herrn Grassl sehr gut aufgehoben gefunden und bin sehr froh, ihn kontaktiert zu haben.
Bewertungen zu Grassl Philipp Rechtsanwalt für Strafrecht
Bewertungen werden nicht automatisch geprüft