Besser nicht als Verwalter nehmen, unmöglich!
Nässeschaden vom 18.09.2021 - 06.12.2021 in meiner Wohnung, seither fehlen die zugesicherten Strom- und Trocknungskosten vom 15.10.2021 zur Erstattung von HV
Bei einem Nässeschäden in meiner Wohnung, der durch den Nachbarn mit Duschen in der Küche anstatt im Bad entstanden war, sind 2 Wände in Diele und Wohnzimmer schwarz, schimmelig nass geworden. Zum Glück standen keine großen Schränke an den Wänden. Der Schaden entstand im letzten Jahr... weiterlesen
vom 18.09.2021 zog sich bis zum 06.12.2021 hin. Wie immer dauerte es eine Zeit bis jemand zum Richten in die Wohnung kam. Das mit Nachdruck an die Beschwerde Email DD und Objektleiter habe ich lange warten müssen mit vielen Schreiben mit den schwarzen gesundheitsschädigten Schimmel an den Wänden. Die neue weiße Raufasser wölbte sich vor Nässe an den Wänden ab.
Am 14.10.2021 meldete sich eine Firma G. aus Erftstadt an. Sie schloß in der Diele 2 Wärmetrockenplatten, im Wohnzimmer die 3. Trockenplatte und 1 Heizlüfter am Strom in meiner Wohnung an. Sie versicherte mir am 14.10.2021, sie meldet an die HV, das Platten und Heizlüfter am Strom in meiner Wohnung angeschlossen worden sind. Die zusätzlichen Stromverbrauchskosten werden von der Versicherung an die HV erstattet, die Kosten zahlt die HV mir aus. Zeitgleich habe ich in der HV nachgefragt, denn ich war besorgt, über eine Email vom Wohnungsnachbar an die HV. Ich Verleumde die Nachbarn (mit Duschen in der Küche die nicht aufpassen konnten)sie lassen sich das von mir nicht gefallen! Nach Rückfrage in der HV schrieb mir Fr. Ka. in der Email vom 15.10.2021: die zuständige Firma wird nach Abnahme der Trockenplatten den Stromverbrauch, Zählerstand ablesen und der HV melden. Sie gibt den Verbrauch an die Versicherung weiter. Nach Auszahlung der Trocknungskosten aus der Versicherung an die Verwaltung werden die Kosten von dem Schaden von der HV mir erstattet. Dazu sollte ich eine Bescheinigung für den Energieträger über den Verbrauch erhalten. Mit dem Schreiben kann die Rheinenergie nichts anfangen, sie rechnet das ab, was auf dem Stromzähler steht, nicht das von einer Bescheinigung von Frau Ka. HV. Meine Nachzahlung 2021/2022 wird hoch ausfallen bei 17,00 € pro Monat Strom, wenn 3 Stromplatten, 1 Heizlüfter ohne Unterbrechung 7 Wochenlang am Strom angeschlossen waren. Da nützt eine Bescheinigung von Fr. Ka HV der Rheinenergie nichts. Ich werde aber im September 2022 darauf zurückkommen die HV neu bewerten. Die Höhe der Nachzahlung Strom für 7 Wochen lang angeschlossene Platten 2021. 2022, die neuen Abschlagszahlungen ab September 2022. Wieviel an Strom aus der Nachforderung von 2021 mir die HV schuldet, das was mir zusteht von ihr nicht erstattet bekam, die künftig neuen monatlichen Abschlagszahlungen von bisher in unbekannter Höhe im September 2022 und 1 Stern für DD HV!
Am 26.11.2021 kam es zur Abnahme der Stromplatten und Heizlüfter von Fa. G.
Zahle nur 17,00 € monatlich Strom 2021 und 2022 bis September, wohne nicht in der Wohnung verbrauche fast keinen Strom ein Lämpchen bei Dunkelheit, wenn ich mal nach dem rechten in der Wohnung schaue sehr selten, kein Fernseher, kein Radio, kein Kühlschrank, kein Herd nichts weiter!
Vorsorglich für die anstehende Erstattung ließ ich mir von der RheinEnergie meine Stromverbrauchskosten vom 16.10.2021 bis 26.11.2021 mit den Fotos der Stromzähler und Stromstand ausrechnen. Es war mit sehr viel Arbeit, und Zusatzkosten verbunden. Fa. G. las am 26.11.2021 den Stand am Stromzähler, wie Fr. Ka. am 15.10.21 mir schrieb nicht ab.
Habe den Antrag mit Einschreiben/ Rückschein 08.02.2022 mit Rechnung von der Rheinenergie an die HV geschickt. Die Simultanrechnung in dem Nässeschaden für die Versicherung von der Rheinenergie beträgt 380,52 € vom 14.02.2022 nach den 2 Mal fotografierten Stromzählern. Den 1. Zähler habe ich erst 2 Tage später am 16.10. anstatt am 14.10. fotografiert. Es fehlen 2 Tage in der Rechnung. Außerdem berechnete mir Rheinenergie 17,00 € für die Simultanrechnung. Keiner arbeitet umsonst auch Rheinenergie nicht.
Die 17,00 € worden mir am 14.02.22 von RheinEnergie vom Konto abgezogen. Sie gehören in die Rechnung von 380,52 € dazu und ist eingerechnet in 380,52 €. Es kamen 2 Einschreiben mit Rückschein an Rheinenergie und HV dazu, die sind nicht eingerechnet gehen zu meinen Lasten für die unachtsamen Nachbarn.
Hinzu kamen Fahrtkosten fast 2 Mal wöchentlich zur Wohnung, Reinigungskosten für den Schaden vom Nachbarn Duschen in der Küche!
Jeder Eigentümer kennt die Teilungserklärung,
sie kommt bei der Beurkundung zum Kaufvertrag dazu, sie ist dem Eigentümer bekannt. Rücksicht nehmen auf andere Eigentümer, keinen anderen Eigentümer willentlich und bewusst einen Schaden zufügen. Nicht wie in meinen Fall mit Duschen in der Küche meine Wohnung mit Wasser versauen.
Den Schaden in meiner Wohnung sich nicht ansehen, sich auf die Hausverwaltung berufen sie richtet es.
Ich bleibe stattdessen auf den Stromkosten sitzen durch den Schaden
vom Eigentümer WE. Nr. 5 im Hause. Keine Entschuldigung nichts, nein den Nässeschimmelschaden wollten sie nicht sehen!
Ebenso verlief es bisher in der HV ab, auf Einschreiben und Emails als ob das alles im Papierkorb verschwindet nicht reagieren. Bis auf schweigen und mauern bekam ich keinen Cent vom Inhaber der HV bzw. von seiner Mitarbeiterin Fr. Ka., oder Objektleiter für den Nässeschaden trocknen der Wände mit meinem Strom erstattet, das mir am 14./15.10.2021 von Fa. G. u. Fr. Ka. HV versprochen worden ist. An den Herrn Inhaber habe ich erst vor kurzem eine Email geschrieben wieder mit dem Grundrissplan der beiden Wohnungen Nr. 5 und Nr. 6, 2 Fotos mit den angschlossenen Trockenplatten in Diele und Wohnzimmer. Nein ich bekam keine Antwort vom Inhaber/Geschäftsführer der HV DD und keine Stromkosten.
Mauern und Schweigen ein
unwürdiges, unhöfliches Verhalten
des Inhabers der HV DD in einem so schwerwiegenden Schadensfall. Dazu zählen weitere Mitarbeiter in der HV: Objektleiter, Fr . Ka. Eine Missachtung einer Eigentümerin die sie Monat für Monat für das Nichkommunizieren vergütet, das allerschlechteste Benehmen einer Verwaltung, den Namen Verwaltung haben sie nicht verdient. Besuchen Sie eine Schulung für Anstand und Benehmen, wenn noch etwas zu ändern ist.
Pro Jahr zahle ich in der Jahresabrechnung € 252,89 für die Gebäudeversicherung. Mir hat noch keiner wie die Nachbarn die in der Küche duschen aber nicht im Bad meine Wohnung überschwemmt. Es sind vollkommen trockene Wände in Diele und Wohnzimmer, da kann man nicht mit einen solchen Nässeschaden durch einen anderen Wohnungseigentümer von nebenan aus der Küche mit duschen rechnen. Jede Wohnung im Haus hat ein Nasszelle = Bad die abgesichert ist gegen Nässeschäden mit Fliesen rundum. Sie liegen innerhalb der einzelenen Wohnungen. Von daher wäre meine Wohnung nie nass geworden, wenn die Nachbarn im Bad duschen. Es liegt kein Abflussrohr noch eine Wasserleitung in den Wänden von Diele und Wohnzimmer. Die HV kümmert sich so gar nicht was im Haus hier passiert, es läuft so wie es läuft. Das ist eine Zweckentfremdung der Küche. Weder das Spühlbecken mit dem Abfluss noch eine Wasserleitung liegen an den Wänden von meiner Diele noch an der Wand von meinem Wohnzimmer. Anfangs habe ich gerätzelt wie kann das passieren, steht eine Waschmaschine in der Küche? Die Firma die zur Schadenssuche kam, bezeichnete die Küche als Zimmer. Eine Küche ist kein Zimmer, damit Familie Güz. den eigenen Schaden nicht selber bezahlen muß und meinen gleich dazu. Aber sie haben sich eine Dusche in die Ecke zu meinen Wänden Diele und Wohnzimmer gestellt. Es soll eine Duschkabine sein nach Aussage von Fa. G. Die Rohre müssen sie sich in der Küche verlegt haben, Fa.G sah davon nichts. Sie duschen weiter in der Küche, sonst müsste die HV etwas tun, das unterlassen sie in der Verwaltung. Dann muss eben der Wohnungsnachbar mit dem Duschen in der Küche die Kosten meines Stromes bezahlen. Als Aufgabe für die HV zu sorgen das ich die Auslagen meiner Stromkosten bekomme egal von wem. Aber sie antwortet noch nicht einmal in dem dringendsten Fall.
Ich Verurteile Sie Herr Inhaber DD auf das allerschärfste. Stromverbrauch vom 14.10.2021 bis 26.11 2021 für einen Nässeschaden in meiner Wohnung den ich nicht verursacht habe, sondern durch Zweckentfremdung die Küche des Nachbarn zum Duschbad umfuntionierte und nicht aufpassen konnte. Die Küche versank in Nässe meine Wohnung gleich mit. Herr Inhaber Sie tragen dafür die Verantwortung nicht durch Schweigen und mauern. Sie sind eine Schande als Verwaltung. Tun Sie endlich was und erstatten mir die ausgerechneten Simultankosten 380,52 € vom 14.02.2022 von der Rheinenergie. Wenn nicht holen sie das Geld vom Nachbarn Wohneinheit Nr. 5. Sowohl der Objektleiter und Inhaber erhielten den Grundrissplan der beiden Wohnungen Nr. 5 und Nr. 6. Sie können in meine Wohnung kommen und sich den Schaden ansehen noch heut sichtbar. Sie haben genug Fotos von mir erhalten.
Wohnungseigentümerin Kalk
Zweckentfremdung meiner Wohnung Schreiben vom Wohnungsamt 06.11.2021
Man griff mich persönlich in dem Haus, mit meiner Eigentumswohnung vom Wohnungsamt Stadt Köln, an. Meine Wohnung ist Zweckentfremdet und leer, denn ich wohne in Junkersdorf und nicht in Kalk. Es menschelt in dem Haus nicht. Ich werde nicht in das Haus einziehen. Am 15.11.2021 das Schreiben an das Wohnungsamt mit 1 Durchschrift für den Objektleiter DD beantwortet. Bis heute besitze ich die Wohnung weiterhin, sie wird verkauft, wenn ich es für richtig halte und nicht der Beirat der mich als Eigentümerin mit meiner Wohnung aus dem Haus raushaben möchte. Außerdem fehlt der gültige Energieausweis seit dem 03.02.2021 von der HV. Sie stellt den neuen gültigen Energieausweis trotz meiner vielen schriftlichen Auffoderungen an dem Objektleiter nicht aus. Der Verkauf ohne gültigen Energieausweis ist nur mit hohen Kaufpreisverlust möglich, denn der Verkäufer haftet, für die Änderungen im neuen Energieausweis für den Nachteil an den Käufer, das steht im Kaufvertrag. Das weiß jede HV nur die DD nicht! Warum fehlt der neue Energieausweis nach über einem von der HV immer noch?
Protokoll 2019/2020
HV verweigerte mir das Protkoll nach der EV von 2019/2020 vom 22.09.2021 innerhalb der Frist von bis zu drei Wochen zu versenden, obwohl im Verwaltervertrag steht: ein Beschlussprotokoll unverzüglich nach einer Eigentümerversammlung und erfolgter Unterzeichnung das Originalprotokoll zuzusenden. Trotz vergeblich letzter Aufforderung am 15.11.2021 an den Objektleiter gerichtet habe ich das Protokoll am 25.11.2021 nach mehr als 8 Wochen nach der EV wie eine Bittstellerin als Seniorin und Corona an der Haustür der HV in Rodenkirchen abgeholt, sonst würde ich bis heute nicht wissen was sie in der EV 2019/2020 vom 22.09.2021 beschlossen haben. Ist das unmögliche Verhalten vom Objektleiter eine bewußte Schikane, oder wie
soll ich ich das verstehen?
Wasserzähler warm werden nach mehr als 8 Jahren nicht gewechselt.
Länger als 8 Jahre werden die Wasserzähler warm von der HV in den 11 Wohnungen nicht gewechselt, bis sie ganz ausfallen, wie am 23.02.2022 als Ista zum Ablesen kam. Sie sind nach mehreren Monaten weiter nicht gewechselt trotz
Einschreiben mit Rückschein vom 28.02. 2022 und nochmaligen Auffoderungen an zuständigen Objektleiter. Wie der Einzelwasserverbrauch warm in der Jahresabrechnung 2021 bei mir ausfällt wird kann ich mir denken? Ich zahle nicht den Einzelwasserverbrauch warm in der Jahresabrechnung 2021 für 10 weitere Einheiten mit, wenn ich keinen Wasserverbrauch warm habe die HV nicht nachkommt. Alle Unterlagen zu den jährlichen Warmwassereinzelverbrauch minimalste Teilstriche vom 26.05.2014 an habe ich dem Objektleiter ausdrücklich schriftlich zukommen lassen. Beachten Sie das bitte in der Jahresabrechnung 2021, missachten Sie das nicht, sonst gehe ich mit der Säumigkeit in der HV DD mit der Jahresabrechnung 2021 zum Rechtsanwalt. Nach mehr als 3 Monaten fehlen weiterhin die Wasserzähler warm für die gesamten 11 Wohnungen im Haus.
Es ist nicht das erste Mal, das ich für Fehler HV und Beirat finanziell in der Jahresabrechnung 2019 für den Beschluss den der Beirat gar nicht aufheben durfte von Funk Übertragung Brunata auf die Ista von 2018/2019 aufgehoben wurde wechselte und das ohne die Gemeinschaft. In der EV am 18.11.2019 gab der Versammlungsleiter
keine Information bekannt. Schließlich wurden die Heizkosten 2019 in der Jahresabrechnung bei mir geschätzt. Anschließend nach der 2. Aufforderung nicht berichtigt (durch schweigen) mit dem finanziellen Nachteil von mindestens
€ 80,0ü minus Jahresabrechnung Heizkosten 2019. Die Wasserzähler wurden in der Zeit auch nicht gewechselt nach 5 Jahren wo sie dran waren zum wechseln. Das ist nicht ein Fehler in der HV sondern Fehler am laufenden Band von Beirat und HV!
Diffamierung an der Tafel im Haus vom Beirat mit Duldung von HV 26.06.2021
Beirat beleidigte mich an der Tafel des Hauses, kuschle mit der HV nicht sie zieht ungerecht die Vergütung ein, dass mißfällt mir schon lange. Jeder der 11 Eigentümer muß nach der Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag, je Wohnung eine monatliche Gebühr an den Verwalter bezahlen und darf sie abheben. Von Kungelei steht in der Teilungserklärung und im Verwaltervertrag nichts. Der Verwalter zieht von einer Eigentümerin mit zwei Wohneinheiten in den Jahresabrechnungen ab 2004 von ihr eine Gebühr ein. Der Einzug der Gebühr für die zweite Einheit entfällt seit 2004 grundlos. Nun ließ sich der Verwalter in jeder EV ab 2004 mit der Abrechnung von dem Beirat als Empfehlung von der Gemeinschaft entlasten. Der Beirat setzt das bei sich fort lässt sich von der Gemeinschaft in den jährlich abgehaltenen Eigentümerversammlungen ebenso entlasten. Er will es nicht einsehen und kann nicht bis 11 je Wohnung zählen. Dafür stand ich vom 26.06.2021 bis 02.11.2021 als schwarzes Schaf mit "Verleumdung" mit Gericht und Geldstrafe an der Tafel im Haus für jedermann für alle die in das Haus kamen öffentlich sichtbar zur Schau ausgestellt mit Namen u.s.w. vom Eigentümer nennt sich Beirat. Auch Rundschreiben wurden davon angefertigt, sie gingen abgezeichnet von ihm wie vom Doktor persönlich an Beiräte, an HV zur Kenntnis. Die HV fand das gut sie ließ es stehen trotz mehrmaliger Aufforderung, die Beleidigung zu entfernen. Selbst in meiner Vollmacht EV am 22.09.2021 an den Versammlungsleiter nur 300 Meter vom Versammlungsort entfernt konnte die Diffamierung rausnehmen, nein er lies sie in Tafel stehen. Fa. G. aus Erfstadt fragte was das soll? Er missachtet die Gesetze im WEG und bevorzugt eine Beirätin und keine Meinungsfreiheit, deswegen stehe ich an der Tafel vom Beirat ausgestellt. Am 06.11.2021 wurde mir das Geschreibsel zu dumm, habe die Beleidigung vom Eigentümer aus der Tafel im Haus raus genommen als Beweis aufgehoben. So etwas passiert in keiner HV wo ich wohne, alles was im Hause an dem Brett steht muss vorher von der HV abgezeichnet werden. Ein unabgezeichneter Wisch fliegt runter. Der Wohnungseigentümer mehr ist er nicht hat noch nie etwas von Mäßigung gehört. Dem Objektleiter ist es schnurzegal was in dem Haus geschieht, er schert sich nicht drum und ist der Schuldige an den 11 Einheiten. Ich habe von ihm dazu nie eine schriftliche Antwort erhalten selbst auf mein Einschreiben vom Februar 2021 kam bis auf Schweigen und mauern nichts, obwohl ich zur Gemeinschaft gehöre ihn jeden Monat Vergüte und annimmt. Mir ist wohl bekannt, das die Jahresabrechnung innerhalb von 4 Wochen nach der Eigentümerversammlung bei Gericht angefochten werden kann, dann ist Schluss mit Kungelei zwischen Verwalter, Nutznieserin Beirätin und Beiratzvorsirzenden. Der Schuldge ist der Verwalter, der nicht nach Recht und Gesetz seit 2004 arbeitet mit Vertuschung vor den Eigentümern in der WEG.
Zensus 2022
In der EV 22.09.2021 musste jeder der Eigentümer (Abstimmung im Beschluss) für die angeblich viele Arbeit mit dem Zensus 2022, die Aufzählung ist dermaßen lang, das es mir davon schwindelig wird an die Verwaltung 10,00 € bezahlen. Nicht das erste Mal mit maßlosen Übertreibungen, um an weitere Kosten (neben Verwaltervergütung) von den Eigentümerin zu kommen. Sie knicken bei der Maßlosigkeit vom Versammlungsleiter ein, die sie aufgetischt erhielten in einschüchternder Art und Weise, so wie bei der kleinen Steuerbescheinigung von 2019 die nicht auf Knopfdruck erstellt werden kann bei nur 11 Wohnungen - 1 Wohnung, wenig Reparaturen, Sparsamkeit kann auf den PC schnell erstellt werden, aber dann kam wieder eine seitenlange Liste mantrahafte Wiederholungen kann nicht per Knopfdruck erstellt werden. Da drauf sind sie in der HV sehr geschult. Andere HV machen die Arbeit kostenfrei ohne weitere Anforderungen von sich alleine, und die Unterlagen von dem Gebäude für den Zensus habe ich ohne großes Theater und Tamtam am " 13.05.2022" von meiner HV am Wiener Weg erhalten.
Den Zensusfragebogen werde ich in Papierform ausfüllen ohne PC. In der HV wird es nicht zur Kenntnis genommen das ich ohnr PC arbeite. Dafür benötige ich von der HV die angekündigten Unterlagen vom Haus die sie mir schicken wollen zum Arbeispreis von 10,00 €, die ich trotz meiner beiden Anforderungen vom 15.05.2022 und am 28.05.2022 ein weiteres Mal nach wie vor nicht erhalten habe. Nachdem ich den Zensus 2022 - Gebäude und Wohnungszählung von NRW am 27.05.2022 schon bekam. Sie kommen nicht nach. Hoffentlich fallen keine Strafgebühren oder Verspätungsgebühren an, wegen der HV die sie mir nicht schickt. Das was in der Ankündigung Email vom 15.05.2022 von der HV kam, möchte ich in Papierform haben! Ich werde es nicht mehr erleben, das nur einmal etwas zügig und flüssig in der HV läuft trotz Sondergebühren, da sind Sie sofort dabei einkassieren und nichts läuft!
Geschütztes persönliches Foto " Unkraut im Garten"
HV Inhaber bzw. Objektleiter: Ich habe mich schon seit längerer Zeit gewundert, das ein Foto von Golocal, auf der Website DD als Eingangsfoto ohne Namen ohne die Unkraut im Garten steht. Glaube kaum das das o.k. ist. Immerhin im Mai 2020 fotografiert mit Unkraut anstatt Gras. Das war der Sinn mit dem Foto bei Golocal in der Bewertung zukünftig bessere Gartenpflege, half nur bedingt. Siehe neue Fotos vom Herbst 2021. Von dem Baum sind die Äste zu schneiden. Nicht das bei Sturm von herabfallenden Ästen jemand am Kopf getroffen wird. Jetzt hängen sie im Nadelbaum fest. Gehört zur Hausordnung HV steht im Verwaltervertrag.
Das Foto mit dem hohen Unkraut ist hässlich gehört nicht auf eine Website.
Verwalter und Verwaltervertrag
Einen Verwaltervertrag abschließen gut überlegen! Nur mit einem guten Beirat und einer Rechtschutzversicherung, sonst nicht!
Kein guter Beirat, fehlender Rechtschutz alles mühselig und sehr viel Ärger den man sich lieber besser ersparen soll als HV DD nehmen![verkleinern]
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