In 2015 habe ich Herrn RA Esche gebeten, gegen den Verwalter zwecks Beseitigung Wasserschadens schriftlich vorzugehen. Er bat um Kopie der Teilungserklärung und antwortete mir mit allgemeinen Hinweisen zur Rechenschaftspflicht des Verwalters. Ein Schreiben an den Verwalter hat er abgelehnt, dafür eine Rechnung über 297€ mit dem Kommentar, er sei schließlich kein Schreibbüro. Nicht zu empfehlen
Der Beitrag wurde zuletzt geändert