Herr RA Hoffmann , WEG-Recht : Hrn Hoffmann ist es sehr wichtig, bereits im ersten Kontaktgespräch einen Honorarvertrag mit einem Std.-Honorar von 250,- € unterschreiben zu lassen,um dann die akut notwendigen Tätigkeiten im Verfahren zu ignorieren, allerdings nicht ohne einen Honorarvorschuß im 4-stelligen Bereich. Anrufe in dringenden Angelegenheiten zum Verfahren werden ignoriert, Rückrufe erfolgen erst nach 3-4 Tagen aus der Mittagspause, ohne Unterlagen, mit vollem Mund redent, Dauer ca. 15... weiterlesen
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