Ich suchte in der Kanzlei einen Fachanwalt für Wohnrecht.
Dieser zeigte bereits in einem Vorgespräch fachliche Defizite in Bezug auf Gemeinschafts- und Sondereigentum.
Mein Anliegen ging um eine von mir ausgesprochene Kündigung von Wohnraum. Aufgrund eines Faktenchecks im kurzen Zeitrahmen in durchaus freundlicher Atmosphäre überreichte er mir ohne jegliche weitere anwaltliche Aktivität seinerseits eine m.E. völlig überhöhte Rechnung. Aufgrund meiner Einwände wurde die Forderung zwar... weiterlesen
reduziert, doch verblieb ein von mir nicht bezahlter, überschaubarer Restbetrag, den er gerichtlich einklagte.
Wenn man einem Anwalt eine bestimmte, zeitlich begrenzte Leistung bezahlt, sollte diese nicht einem hochgerechneten Stundenlohn von ca. 670 € entsprechen, sofern der Klient noch nicht einmal einen fachlichen Rat erhält. Dieses Gespräch brachte mir keinerlei Nutzen oder Fortschritt in der Sache.
Ich werde diesen Anwalt leider nicht wieder engagieren und jedem Interessenten abraten, der mich um meine Meinung bittet.[verkleinern]