Eine Erbschaft machen, ist eigentlich schön, schön aber nicht wenn der Erbe nicht Vermögen erhalten soll, so wie in meinem Fall, sondern die Schulden des Erblassers. Das gibt es tatsächlich und war mir, vie vielen, sicherlich auch neu. Ein weitläufiger Verwandter hatte nämlich nur Schulden hinterlassen, die man dann auch erben kann/darf/muss.
Nur wenn man das Erbe ausschlägt, ist man davor sicher, dass man nicht zahlen muß.
Alles erfahren in einem Bratungungsgespräch in dieser Kanzlei, einfach und verständlich erklärt. Da das Ausschlagen nur über einen Rechtasanwalt gemacht werden kann, habe ich es dann hier auch gleich kostengünstig erledigen lassen.
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