Unglaublich - aber wahr: Vom 20. - 22.11.2019 war ich für 2 Nächte zu Gast im Hotel Lamm in Mosbach. Als ich am Nachmittag das Zimmer betrat, hörte ich sofort Geräusche aus der Heizung. Ich reklamierte die störenden Geräusche. Ein Herr kam aufs Zimmer und sagte, das leidige Problem sei bekannt (!), eine Aussage, die mich schon sehr wunderte. Er drehte das Heizungs-Thermostat auf ca. 3 und meinte, dann würde das Geräusch wohl nicht mehr auftreten. Als ich um ca. 22.00 Uhr auf mein Zimmer kam,... weiterlesen
störten immer noch die Heizungsgeräusche. Ich meldete den Mangel wiederum bei der Rezeption. Der Herr kam aufs Zimmer und drehte am Heizungsventil. Er meinte, es sollte jetzt aufhören. Dies war aber nicht der Fall. Ich konnte die ganze Nacht wegen der Geräusche nicht schlafen, weil man einfach nicht einschlafen kann, wenn ein permanentes Geräusch in der Heizung stört. Als ich am nächsten Tag zum Frühstück ging, reklamierte ich erneut den gravierenden Mangel an der Rezeption und sagte auch, dass ich die ganze Nacht nicht schlafen konnte und daher den Zimmerpreis für die Nacht auf keinen Fall auch noch bezahlen werde. Die Dame an der Rezeption zeigte Verständnis dafür.
Daraufhin sagte die Dame, der Chef werde am Vormittag nach der Heizung sehen. Ich könne auch gerne ein anderes Zimmer im 2. OG haben.
Da ich noch einige Besorgungen machen musste, sagte ich, ich werde erst mal abwarten, ob der Chef die Heizung in Ordnung bringen werde und, falls dies nicht erfolgreich geschehe, könne ich ja immer noch am Nachmittag umziehen.
Als ich wieder auf das Zimmer zurückkam, hörte ich immer noch die gleichen störenden Geräusche aus der Heizung. Ich ging zur Rezeption. Es hieß der Chef sei auf dem Zimmer gewesen und hätte die Heizung repariert.
Als ich sagte, dass das nicht sein könne, denn der Mangel an der Heizung sei ja immer noch vorhanden, drückte die Dame ihr Unverständnis aus, bot mir aber an, umzuziehen. Ich nahm das Angebot an und bezog ein anderes Zimmer.
Am 22.11. ging ich nach dem Frühstück zur Rezeption und bat um die Rechnung. Als ich sah, dass für die erste Nacht 65,00 EUR berechnet waren, sagte ich, dass das nicht sein könne und dass ich bei meinen Reklamationen deutlich gesagt hatte, dass ich nicht bereit sei, den Zimmerpreis wegen des erheblichen Mangels zu bezahlen.
Ich erläuterte nochmals den ganzen Verlauf meiner Mängelrüge und dass das Hotel nicht erwarten könne, dass ich den Zimmerpreis zahlen müsse, wenn ich das Zimmer bestimmungsgemäss, also zum Schlafen, nicht habe nutzen können.
Ich sagte auch, dass ich selbstverständlich bereit sei, die Kosten für das Frühstück zu bezahlen. Der Herr an der Rezeption, der zur Geschäftsleitung gehört, zeigte sich jedoch in keinster Weise aufgeschlossen und verständnisvoll, sondern sagte in einem ziemlich rüden Ton wörtlich, „wenn Sie die erste Nacht nicht bezahlen, muss ich die Polizei rufen“. Er könne lediglich einen Nachlass in Höhe des Frühstückspreises anbieten, was er mit 6,00 EUR bezifferte. Ich war derart erschrocken über die unrechtmäßige Drohung, dass ich die Rechnung unter Vorbehalt bezahlte und das Hotel mit größter Verärgerung verließ.
Da ich aufgrund meiner schriftlichen Beschwerde von dem Hotel Lamm weder eine Entschuldigung für die skandalösen Vorkommnisse noch eine Gutschrift für die erste Nacht erhielt, sondern vielmehr noch damit konfrontiert wurde, „meine Wahrnehmung der Ereignisse und die getroffenen Aussagen“ seien nicht wahrheitsgemäß, holte ich rechtlichen Rat ein. Danach handelte es sich bei der Zimmervermietung offensichtlich um einen Eingehungsbetrug (Täuschung bei Vertragsschluss), da der gravierende Mangel an dem Zimmer bekannt war. Bei der Drohung mit dem Polizeieinsatz und möglicher Verhaftung handelte es sich um eine Nötigung. In beiden Fällen war offenbar von einer strafrechtlichen Relevanz auszugehen.
Die von mir erzwungene und nur unter Vorbehalt bezahlte erste Übernachtung in Höhe von 59,00 EUR hat der Inhaber des Hotels trotz mehrfacher Mahnungen bis heute noch nicht zurückerstattet. Daher werde ich vorausssichtlich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen.[verkleinern]