Habe einen Benzinrasenmäher gekauft und der ist nach einem Jahr kaputt, bin nicht zufrieden und das ist schlimm genug. Aber Bon Mercato kommt seiner Gewährleistungspflicht nicht nach weil die verlangen, dass der Verbraucher den schweren, klobigen und unhandlichen Benzinrasenmäher in seine Einzelteile zerlegt und nach 48465 Schüttorf versendet. Wer kann das schon, ich nicht. Leere Originalverpackung? Fehlanzeige, selbst schuld, wenn sie vor einem Jahr die Kartons entsorgt haben. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg will Bon Mercato abmahnen....
Der Beitrag wurde zuletzt geändert